In einer neuen Richtlinie führt die Diözese Gründe für den Beschluss an. Die Diskussion hatte zuvor teilweise heftige Kontroversen ausgelöst.
Einen Handysender im Inneren eines Kirchturms anzubringen, stellte bisher für Pfarren einen finanziellen Anreiz dar. Für die Einmietung zahlten die Mobilfunkbetreiber bis zu 4.000 Euro jährlich auf das Pfarrkonto ein. Seit 15. März ist das vorbei. In einer Novellierung der Richtlinien für die Errichtung von Mobilfunkanlagen auf und in kirchlichen Gebäuden spricht die Diözese Linz ein generelles Verbot für Neuinstallationen aus. Bereits bestehende Anlagen dürfen verbleiben, werden aber nach Ablauf der Mindestvertragsdauer einer neuerlichen Prüfung unterzogen.Die Entscheidung der Diözese ist nicht unumstritten. In Pfarrkirchen bei Bad Hall etwa, wo der Pfarrge-meinderat nach intensiven Diskussionen für eine Errichtung gestimmt hatte, ist man über das nachträgliche Verbot der Diözese empört (die KIZ berichtete). Für den Umweltsprecher der Diözese, Dr. Michael Rosenberger, liegt ein Grund für die neue Verordnung in den heftigen Auseinandersetzungen, die das Thema innerhalb von Pfarren, aber auch über ihre Grenzen hinaus ausgelöst hatte. In einem Kommentar zur neuen Richtlinie äußert er eine „Sorge um die Eintracht in den Pfarren“.
Kirche hat Symbolfunktion
Als gewichtigstes Argument für das Verbot von Handysendern auf und in sakralen Gebäuden sieht die Diözese deren Selbstverständnis als Gotteshäuser und Orte des Gebets. Ein Kirchturm stehe für das „Heilige, Unverfügbare, das keinen privatwirtschaftlichen Zwecken dient, sondern allein in seiner gemeinnützigen Funktion für Gott und Menschen aufgeht“, schreibt Rosenberger in seiner Aussendung. Die Symbolfunktion von Kirchen und Kirchtürmen solle unter keinen Umständen geschmälert und der Friede in den Pfarren nicht wegen einiger Tausend Euro im Jahr aufs Spiel gesetzt werden, so der Umweltsprecher weiter. Die im Zusammenhang mit der Errichtung von Handymasten häufig geäußerten gesundheitlichen Bedenken sind für die Diözese zwar ernst zu nehmend, aber nicht maßgeblich für das Verbot. Negative Auswirkungen der Strahlung durch Mobilfunkanlagen sind wissenschaftlich derzeit weder erwiesen noch widerlegt.
Auflagen zur Beibehaltung
Pfarren, die bereits einen Handysender im Kirchturm angebracht haben, rät die Diözese, den Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber ehestmöglich zu kündigen und anschließend die Anlagen zu entfernen. Sprechen sich im Pfarrgemeinderat jedoch mindestens zwei Drittel für den Fortbestand des Vertrages aus, kann der Sender im Sakralgebäude verbleiben – wenn alle diözesanen Auflagen erfüllt sind. Unter Einhaltung eben dieser Bedingungen gestattet die Diözese weiterhin die Errichtung von Sendeanlagen auf kirchlichen Grundstücken und nicht sakralen kirchlichen Gebäuden. Ziel des dafür vorgesehenen Genehmigungsverfahrens ist es laut Rosenberger, „einen demokratischen und transparenten Entscheidungsprozess zu sichern“. Die gesundheitlichen Risiken auf ein Minimum zu reduzieren, entspreche dem Vorsorgeprinzip der christlichen Ethik.
Die neue Richtlinie ist in der aktuellen Ausgabe des diözesanen Amtsblattes veröffentlicht und kann auch im Internet nachgelesen werden.