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Frischer Wind tut Not

Bildungsministerin Elisabeth Gehrer: Weg mit der Blockade in der Schule
Ausgabe: 2005/15, Gehrer, Lehrerausbildung, Kirche und Lehrerbildung, Religionsunterricht, Cancura
12.04.2005
- Hans Baumgartner
Vor kurzem hat der Ministerrat eine Gesetzesvorlage beschlossen, die die Abschaffung der Zweidrittel-Mehrheit für alle Schulgesetze vorsieht. Dazu Bildungsministerin Elisabeth Gehrer im Gespräch.

Sie wollen die Zweidrittel-Mehrheit für alle Schulgesetze abschaffen. Die Einwände der Kirchen beeindrucken Sie gar nicht?

Gehrer
: Zu diesen Bedenken möchte ich festhalten: Ich war immer eine Befürworterin des Religionsunterrichtes. Er leistet einen ganz wichtigen Beitrag zur Werterziehung unserer Kinder, der für mich unverzichtbar ist. Dasselbe gilt für die konfessionellen Privatschulen, die ich im Rahmen meiner Möglichkeiten stets unterstützt habe. Ich stehe zu den im Schulvertrag mit dem Hl. Stuhl festgelegten Verpflichtungen. Die kann und will ja auch weiterhin niemand einseitig ändern.
Die derzeitige Aufregung –auch mancher Kirchenvertreter – verstehe ich freilich nicht: Wenn wir sagen, dass in Zukunft für Schulgesetze die bisher notwendige Zweidrittel-Mehrheit fallen soll, dann heißt das ja nicht, dass die geltenden Schulgesetze außer Kraft treten. Sie bleiben alle bestehen. Was wir wollen ist, dass wir da und dort notwendige Reformen und neue Ideen rascher umsetzen können. Es geht ja nicht darum, das bewährte österreichische Schulsystem auf den Kopf zu stellen. Es geht um mehr politischen Spielraum, um auf die Erfordernisse der Zeit rascher und ohne das oft sehr mühselige Feilschen um Kompromisse reagieren zu können. Wenn die Zweidrittel-Erfordernis immer wieder als Bremsklotz für die Schulpolitik beklagt wurde, dann würde ich mir jetzt mehr Unterstützung – auch von der Kirche – wünschen, wenn wir darangehen, die Fenster aufzumachen, damit mehr frischer Wind durch die Schulen wehen kann.

Die Kirchen sind ja dafür, die Zweidrittel-Mehrheit zu lockern. Aber sie wollen die Zusammenarbeit zwischen Kirchen und Staat im Schulbereich weiter verfassungsmäßig abgesichert haben. Wie stehen Sie dazu?

Gehrer
: Ich betone ausdrücklich, dass die Vereinbarungen mit den Kirchen und Religionsgesellschaften auch weiter uneingeschränkt gelten. Daran will niemand rütteln. Ich verstehe aber, dass die Kirchen und Religionsgesellschaften eine möglichst starke Rechtssicherheit wollen. Deshalb unterstützt die ÖVP auch den Antrag, den die Vertreterin der Kirchen, Oberin Gleixner, im Verfassungskonvent eingebracht hat (siehe „Im Wortlaut“). Damit wären der Religionsunterricht und die Privatschulen in der kommenden Verfassung besser abgesichert, als das bisher der Fall war.

Zahlreiche Organisationen meinen, dass Ihre Vorschläge zu weit gehen. Sie fordern , dass zentrale Eckpunkte des Schulwesens weiter an eine Zweidrittel-Mehrheit gebunden sein sollen. Warum lehnen Sie das ab?

Gehrer
: Ich lehne das nicht ab. Ich habe selber im Österreich-Konvent einen Verfassungsparagraphen über die Zielsetzungen der Schule eingebracht, der mit den Kirchen abgestimmt wurde. Auch die Fragen der Schulgeldfreiheit, der Schulpflicht, des öffentlichen Schulwesens und des differenzierten Schulsystems sollen in einem eigenen Bildungsartikel, den wir im Konvent vorgelegt haben, in der Verfassung verankert werden. Aber wir wollen eine klare Trennung: Was in die Verfassung gehört – wie die Grundlagen des Bildungssystems – soll auch dort verankert werden. Die Schulgesetze im engeren Sinn sollen aber mit einfacher Mehrheit – so wie überall in Europa – beschlossen werden können.

Ich bin allerdings dagegen, dass man jetzt an der alten Verfassung, die im Lauf der Zeit zu einem unübersichtlichen Flickwerk wurde, herumdoktert, wo nach eineinhalb Jahren Arbeit gute Vorlagen für eine neue Verfassung im Parlament liegen. Wenn es der SPÖ wirklich ein so großes Anliegen ist, Grundsätze des Bildungswesens in der Verfassung zu verankern, dann sollte sie mit uns zügig an einer neuen Verfassung arbeiten und nicht durch die Hintertür das blockieren, was sie über Monate laut gefordert hat, das Ende der Zweidrittel-Mehrheit für Schulgesetze. Ich bin überzeugt, dass wir bei einigem guten Willen in absehbarer Zeit beides hinkriegen, eine moderne Verfassung und zeitgemäße Voraussetzungen für eine gute Schulpolitik.

Stichwort


Nach einem Treffen mit Kardinal Schönborn knapp vor Ostern schrieb der SPÖ-Vorsitzende Alfred Gusenbauer einen Brief an Bildungsministerin Gehrer. Darin wendet er sich gegen die von der Regierung geplante generelle Abschaffung der Zweidrittel-Mehrheit im Schulbereich. Konkret schlägt er einen – mit Schönborn abgestimmten –Verfassungsartikel über die Zielsetzung der Schule vor. Außerdem, so Gusenbauer in dem Schreiben, unterstütze die Kirche den Vorschlag, die Schulgeldfreiheit, das öffentliche Schulwesen und die Schulpflicht in der Verfassung zu verankern. Die SPÖ ihrerseits sei bereit, den Religionsunterricht und die Privatschulen in der Verfassung abzusichern.
Die ÖVP hat für alle von Gusenbauer genannten Bereiche sowie für die Weiterführung des differenzierten Schulsystems (mit Voll-Gymnasien) bereits im Österreichkonvent entsprechende Verfassungsvorschläge gemacht.

Zur Sache: Kirche und Lehrerbildung


Das Bildungsministerium bereitet ein Gesetz zur Errichtung Pädagogischer Hochschulen vor. Sie sollen die bisherigen Pädagogischen Akademien und Fortbildungsinstitute ablösen. Wie es dabei mit den fünf kirchlichen Pädagogischen Akademien, die 40 Prozent der Pflichtschullehrer ausbilden, und den Religionspädagogischen Akademien und Instituten weitergeht, ist noch offen.

Zur Frage der Pädagogischen Hochschulen meinte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer zur Kirchenzeitung: „Wir arbeiten derzeit am Hochschul-Organisationsgesetz. Darin werden wir die Standorte für die staatlichen Hochschulen festlegen. Ich denke, dass wir die bestehenden acht Standorte brauchen. Gleichzeitig werde ich den Antrag stellen, dass das Konkordat so erweitert wird, dass die Pädagogischen Hochschulen der Kirchen die vollen Personalkosten ersetzt bekommen (wie bisher die Päd. Akademien). Dann muss die Kirche selber entscheiden, wo sie Pädagogische Hochschulen führen möchte. Kardinal Schönborn hat mir einen Brief geschrieben, in dem von voraussichtlich zwei Hochschulen, möglicherweise aber auch mehr, die Rede ist.
Wenn sich die Kirche entschieden hat, kann man darüber verhandeln, ob es im Fall gemeinsamer Standorte eine gewisse Aufgabenteilung geben kann bzw. wie die Religionspädagogische Aus- und Fortbildung bei Wahrung der Autonomie der Kirchen in die staatlichen Hochschulen eingebunden werden kann.“
Derzeit gibt es kirchliche Päd. Akademien in Wien, Graz, Linz, Stams und Eisenstadt. Welche von der Kirche weitergeführt werden, ist auch eine Geldfrage.

Im Wortlaut: Religionsunterricht und Privatschulen


Die ÖVP tritt dafür ein, den Religionsunterricht und die konfessionellen Privatschulen im Rahmen des Grundrechtsartikels einer neuen Verfassung zu verankern. Dabei schließt sie sich dem Antrag der Kirchen, eingebracht von Oberin Gleixner, an:
„An öffentlichen Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht ist für Angehörige gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften Religionsunterricht Pflichtgegenstand. Die Erlassung der Lehrpläne und die Besorgung des Religionsunterrichts obliegt der jeweiligen Kirche oder Religionsgesellschaft. Als Religionslehrer dürfen nur Personen beschäftigt werden, die von der jeweiligen Kirche und Religionsgesellschaft hiezu befähigt und ermächtigt erklärt sind.
Konfessionelle Privatschulen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften oder deren Einrichtungen … sind zumindest in der Ausstattung mit aus öffentlichen Mitteln finanziertem Unterrichtspersonal mit öffentlichen Schulen gleichzustellen.“

Das Vorgehen ist nicht nachvollziehbar


„Man kündigt nicht seinen alten Job, wenn man noch keinen neuen hat.“ Mit diesen Worten kritisierte Andreas Cancura die Schulpolitik der Bundesregierung.

Er verstehe die Politik der Regierung und der Koalitionsparteien nicht, meint Andreas Cancura. Er koordiniert seit einigen Wochen die „Plattform“ gegen die generelle Abschaffung der Zweidrittel-Mehrheit bei Schulgesetzen. Trotz zum Teil massiver Einwände von Kirchen und Religionsgesellschaften, Eltern-, Lehrer- und Schülerorganisationen sowie mehrerer Landeshauptleute (Pröll, Pühringer, Van Staa) hat die Regierung eine Gesetzesvorlage zur ersatzlosen Streichung der Zweidrittel-Mehrheit für Schulgesetze ins Parlament eingebracht. Gleichzeitig beantragte die Regierungskoalition die Einrichtung eines Sonderausschusses zur Behandlung einer neuen Verfassung. Sie verweist darauf, dass man grundlegende Schulfragen in eigenen, neuen Verfassungsparagraphen regeln möchte (s. Stichwort). „Ich verstehe das nicht“, meint Andreas Cancura. „Einerseits will man möglichst rasch die Zweidrittel-Mehrheit für Schulgesetze generell abschaffen. Andererseits will man sie für wichtige Materien wieder einführen – allerdings zu einem Zeitpunkt, der nicht absehbar ist. Denn niemand kann zurzeit sagen, ob und wann es zu einer neuen Verfassung kommt. In der Zwischenzeit hätte man einen Zustand, dass man alles mit einfacher Mehrheit ändern könnte. Man kündigt auch nicht seinen Job, wenn man keinen neuen hat“, kritisiert Cancura diese Vorgangsweise.

Einen Antrag der SPÖ, gleichzeitig mit der Abschaffung der Zweidrittel-Mehrheit grundlegende Schulfragen (s. Stichwort) in der geltenden Verfassung abzusichern, lehnten die Regierungsparteien ab. Sie wollen offenbar die SPÖ damit unter Druck setzen, bei der Erstellung einer neuen Verfassung rascher mitzugehen. Eine verlässliche Schulpolitik sei aber viel zu wichtig, um damit politische Strategiespiele zu machen, meint Cancura. Tatsache ist aber auch, dass die Regierung die SPÖ braucht, um überhaupt die Zweidrittel-Mehrheit abschaffen oder einschränken zu können.
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