Das Parlament berät derzeit ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Das Aktionsbündnis für Behindertenrechte versucht, „zu retten, was zu retten ist“.
Seit drei Jahren wird in Österreich über ein Gesetz verhandelt, das die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im alltäglichen Leben beseitigen soll. Nun ist das Parlament am Zug, den letzten Feinschliff vorzunehmen. Sowohl die Wirtschaft als auch die Behindertenorganisationen versuchen noch einmal ihre Interessen durchzubekommen. Die Wirtschaft beklagt die hohen Kosten, die durch die barrierefreie (behindertengerechte) Gestaltung von Geschäftslokalen etc. anfallen würden; das „Aktionsbündnis Behindertenrechte“ (50 Organisationen) spricht von einem zahnlosen Gesetz, bei dem man im letzten Augenblick versuche, „zu retten, was zu retten ist. Mit neun Abänderungsanträgen möchten wir die gröbsten Schwachstellen der Regierungsvorlage beseitigen und dem Gesetz mehr Schlagkraft verleihen“, betont Martin Ladstätter. Judit Marte, Behindertenexpertin der Caritas, unterstützt die Anliegen des Aktionsbündnisses. Besonders viel Nachbesserungsbedarf sieht sie bei der Barrierefreiheit. Diese soll sicherstellen, dass Behinderte öffentliche Gebäude, Verkehrslinien sowie alle Einrichtungen, die der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen – vom Supermarkt bis zum Friseurladen – gut erreichen können „Gerade in diesem zentralen Bereich des Gleichstellungsgesetzes aber gibt es massive Schwachstellen“, sagt Marte. Sie fordert eine exaktere Festlegung, was Barrierefreiheit heißt, um mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen. „Außerdem“, so Marte, „müssen Wege gefunden werden, damit während der ziemlich langen zehnjährigen Übergangsfrist nicht alles bleibt, wie es ist. Wir brauchen Anreize, dass alle, die früher behindertengerecht umbauen, entsprechende Förderungen bekommen. Denn das Gesetz selber sieht konkrete Etappenziele nur für die vom Bund genutzten Gebäude bzw. für die vom Bund betriebenen Verkehrslinien vor“, bedauert Marte. In allen anderen öffentlichen (Pflichtschulen etc.) und privaten Sektoren gilt, dass bestehende Einrichtungen (Gebäude, Verkehrsflächen etc.) zehn Jahre quasi unter einem Glassturz stehen. Sie können rechtlich nicht zu Maßnahmen gezwungen werden.Auch bei Neubauten kann das Gleichstellungsgesetz die Barrierefreiheit nur allgemein vorschreiben. Die eigentliche Regelkompetenz liegt bei den Ländern, die für die Bauordnung zuständig sind. „Die Krux dieses Gesetzes“, so Marte, „ist, dass die Länder nicht bereit waren, für ein starkes, durchschlagskräftiges Behindertengleichstellungsgesetz Kompetenzen abzugeben. Jetzt bleibt den Behinderten wohl nichts anderes übrig, als ihre Rechte und Interessen in vielen aufwändigen Schlichtungsverfahren und Prozessen durchzusetzen. “
Die Fakten
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“ So steht es seit 1997 in der österreichischen Verfassung. Die konkrete Umsetzung dieses Paragraphen steht allerdings noch aus. Im Juli 2003 forderte der Nationalrat die Regierung auf, bis Ende des Jahres ein Behindertengleichstellungsgesetz vorzulegen. Das dauerte bis März 2005. Bis dato verhinderten die Länder, die Gleichbehandlung von Behinderten als umfassende Bundeskompetenz in der Verfassung festzulegen.
Noch viel zu verhandeln
Zur Sache
Im Verfassungsausschuss des Nationalrates wird derzeit das Behindertengleichstellungsgesetz beraten. Die Behindertenorganisationen wollen bis zuletzt verhandeln, um wenigstens noch einige Verbesserungen an dem als zu „zahnlos“ empfundenen Gesetz zu erreichen. Judit Marte von der Caritas verweist bereits auf einige Verhandlungserfolge seit der Regierungsvorlage. „Es wird eine eigene Verfassungsergänzung geben, mit der die Gebärdensprache als offizielle Amtssprache – ähnlich den Minderheitensprachen – anerkannt wird.“ Gehörlose haben damit ein Recht auf einen Gebärdendolmetsch etc. Ein weiterer Fortschritt zeichne sich, so Marte, bei der Berufszugänglichkeit ab. Da gab es bisher in vielen Berufsgesetzen die Bestimmung der „körperlichen Eignung“, die fast immer zum Berufsausschluss von Behinderten führte. Rollstuhlfahrer oder Blinde durften nicht Lehrer, Richter etc. werden. Jetzt soll diese Diskriminierung fallen. Das Aktionsbündnis Behindertenrechte versucht derzeit mit ganz konkreten Anträgen vor allem das Klagsrecht (Durchsetzung von Maßnahmen statt billige Abfindung; Musterklagen etc.) zu verbessern. Dieses scheint der einzige Hebel zu sein, die am Länderveto gescheiterte Reichweite des Gleichstellungsgesetzes durchzusetzen.Massive Einwände gegen das Gesetz erhebt die Elterninitiative „Integration Österreich“. Sie kritisiert, dass der Bildungsbereich völlig fehlt, dass das Recht auf Integration nicht gestärkt und auch nicht über die Pflichtschule hinaus ausgeweitet wird und dass es weiter Kinder geben wird, die überhaupt kein Bildungsangebot erhalten.