Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der Ständigen Diakone in Oberösterreich fast verdoppelt. Heute gibt es in Oberösterreich rund 90 Ständige Diakone (im Bild: Diakon-Sprecher Fridolin Engl). Zu den Diensten der zum Klerikerstand zählenden Diakone gehört etwa die Taufe zu spenden, zu trauen, und zu predigen, jedoch nicht die Eucharistie zu feiern. Was Laienseelsorger dürfen und was nicht, hat in der jüngeren Vergangenheit für Diskussionsstoff gesorgt. Dazu und zu der aktuellen Serie der KirchenZeitung nimmt Diözesanbischof Dr. Ludwig Schwarz Stellung.
Eine erfolgreiche Wiederbelebung
Dritter und letzter Teil – Amtsbezeichnungen in den Pfarren: Diakone
Diakone gehören zum Stand der Kleriker, dürfen taufen, trauen, beerdigen und predigen, jedoch nicht die Eucharistie feiern und die Beichte hören. Das Diakonat kann bei Zölibatären die Vorstufe zur Priesterweihe sein, für Verheiratete ist es dagegen eine ständige Weihestufe.
Seit 1979 besteht das Ständige Diakonat in der Diözese Linz. Heute gibt es in Oberösterreich 89 Ständige Diakone. Innerhalb der letzten Jahre hat sich die Zahl fast verdoppelt. „Nicht nur der Ölpreis steigt ständig, auch das Diakonat. Das freut mich sehr für dieses noch junge Amt“, sagt Fridolin Engl , seit 1989 „im Dienst“ und Sprecher der Ständigen Diakone in der Diözese Linz.
Diakone sind Kleriker. So wie der pensionierte Volksschuldirektor aus Ebensee sind die meisten Ständigen Diakone verheiratet und arbeiten ehrenamtlich in einer Pfarre. Unverheiratete Diakone müssen dagegen zölibatär leben. Gemeinsam ist allen Diakonen, dass sie – wie die Priester – zum Stand der Kleriker zählen. Damit dürfen sie predigen, beerdigen und trauen, nicht aber die Eucharistie feiern und die Beichte hören. Diese beiden Sakramente sind dem Priester vorbehalten. Das Zweite Vatikanische Konzil hat diesen geistlichen Stand wiederbelebt, nachdem es ihn schon in den ersten Jahrhunderten der Kirche gegeben hatte. „Diakon sein, heißt zu dienen“, betont Fridolin Engl. „Meine Aufgaben sind nicht auf den caritativen, diakonalen Dienst beschränkt. Ich verstehe das als Dienst der Liebe im weiten Sinn – dass ich Anteil nehme am Leben der Menschen, an „ihrer Freude und Hoffnung, an ihrer Trauer und Angst“! „Bei den Taufen bringe ich meine Erfahrungen als Vater zweier erwachsener Kinder ein sowie meine 40 Lehrerjahre“, sagt Engl. Viel von seiner Zeit widmet der Ebenseer auch für die kranken und alten Menschen, indem er ihnen etwa regelmäßig die Krankenkommunion spendet.
Diakone
„Ein (...) geweihter Mann, der zum Klerikerstand zählt und oft auch weitere Aufgaben der Gemeindepastoral wahrnimmt. Die Diakonatsweihe kann sowohl Zölibatären wie Verheirateten gespendet werden. Das Amt wird entweder hauptamtlich oder ehrenamtlich neben einem Zivilberuf ausgeübt. Der Diakonat kann als Ständige Weihestufe oder (bei Zölibatären) als Vorstufe zur Priesterweihe angestrebt werden. Als Kleriker (...) (darf) der Diakon bestimmte Sakramente in ordentlicher Weise spenden (Taufe, Eheassistenz).“
Aus dem Lexikon kirchlicher Ämter, erstellt u.a. von Generalvikar DDr. Severin J. Lederhilger.
Stellungnahme: Laientaufe und Leitung von Pfarren
Diözesanbischof Dr. Ludwig Schwarz zu den Artikeln „Provisorien auf Dauer“ und „Laien als Seelsorger“ (KIZ Nr. 34 und 35). Wenn es auch stimmt, dass wir den Mangel an Priestern in unserer Diözese spüren, so möchte ich doch vor apodiktischen Aussagen warnen, wie es z.B. heißt, dass ein Priester auch eine zweite, dritte und – in seltenen Fällen – vierte Pfarrgemeinde leitet.
Nicht allein in den Pfarren. Beim zitierten Fall von Pfarrer Alois Maier stimmt es, dass er für drei Pfarren zuständig ist (Pöndorf, Frankenmarkt und Fornach); es muss aber hinzugefügt werden, dass ihm in diesem Seelsorgebereich noch zwei weitere Priester (Kaplan in Fornach, emeritierter Pfarrer in Frankenmarkt) zur Seite stehen, ebenso helfen ein Diakon, eine Pfarrassistentin und eine Pastoralassistentin mit.
Ein Schritt zu weit. Ein Wort auch zum Thema „Laien als Seelsorger“ (KIZ Nr. 35, Seite 5). Wenn Herr Mag. Thomas Pree die Forderung aufstellt, dass qualifizierte Laien auch „zur Leitung der Sakramente“ beauftragt werden, so geht er einen Schritt zu weit, denn die Spendung der Sakramente ist an das Weihesakrament gebunden. Zudem möge man die Rahmenordnung unserer Diözese bezüglich Pfarrmoderatoren und Pfarrassistenten nachlesen, wo unter Berufung auf Can 517 §2 gesagt wird: „Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarre beteiligen zu müssen, so hat er einen Priester zu bestimmen (Pfarrmoderator), der mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet ist und die Seelsorge leitet.“ Schließlich wurde noch das Thema „Streit um die Taufe“ aufgegriffen. Dazu ist durch das Lehramt der Kirche bereits alles gesagt: Die Spendung der Taufe ist an das Weihesakrament gebunden, also sind die Diakone, Priester und Bischöfe die ordentlichen Spender dieses Sakramentes. Ausgenommen ist die Nottaufe in Todesgefahr, wo jeder Mensch, der die rechte Absicht hat, taufen darf. Ebenso kann der Bischof Katechisten in den Missionsländern die Erlaubnis zur Taufe erteilen, wenn Notsituationen gegeben sind.
Nichts beendet. Diese Ausnahmeerlaubnis trifft aber nur auf Missionsgebiete zu und hat auf unseren Breiten keine Relevanz. Darum ist der Satz: „Bischof Ludwig Schwarz hat die im Kirchenrecht verankerte Ausnahmepraxis der Diözese beendet“, nicht richtig. Es wurde von mir nur auf ein kirchlich gültiges Grundprinzip hingewiesen.