Kindergärten sind Lernfelder sozialen Verhaltens und ebenso Entfaltungsräume für die religiösen Talente der Kinder. Doch viele Kinder finden heute kaum solche religiöse Felder – zu Hause nicht und nicht im öffentlichen Raum. Kirchenvertreter wollen keine Verpolitisierung des Kreuzes in Kindergärten und Schulen. Es geht nicht um Missionierung, sondern um Respekt und Achtung – und eine Lebenshaltung, die das Wohl des Nächsten im Sinn hat. Für Christen kommt das im Kreuz zum Ausdruck.
Mit dem Kreuz an der Wand ist es noch nicht getan
Politischer Streit um das Kreuz in Kinderbetreuungseinrichtungen
In Linzer städtischen Kindergärten und Horten sind keine Kreuze angebracht – obwohl das Gesetz dies vorsieht. Die Kirche setzt auf das Gespräch.
Eigentlich, sagt der Leiter des Bischöflichen Schulamtes Direktor Karl Aufreiter, hat es in den letzten Jahren nie ein Problem gegeben. Trotzdem: Um die Frage, ob in öffentlichen Kindergärten Kreuze angebracht sein müssen, ist vor Allerheiligen ein politischer Streit entbrannt, nachdem Vertreter der ÖVP Linz das Fehlen der Kruzifixe in Linzer Kindergärten und Horten kritisiert hatten.
Gesetz sieht Kreuze vor. Das erst im September 2007 in Kraft getretene neue Oberösterreichische Kinderbetreuungsgesetz ist klar: In Gruppenräumen, in denen mehr als die Hälfte der betreuten Kinder christlichen Bekenntnisses sind, ist ein Kreuz anzubringen. In Oberösterreich wurde diese Bestimmung auch im neuen Gesetz aufrechterhalten, in anderen Bundesländern wie Wien oder Burgenland ist kein Kreuz vorgeschrieben. Mag. Renate Krenn ist Geschäftsführerin für die Caritas-Kindergärten in Oberösterreich. Sie war in die Diskussionen um die Neufassung des Kinderbetreuungsgesetzes eingebunden. „Wir stehen zu unserer Kultur“, betont sie, deshalb sei auch das Kreuz in Oberösterreichs Kindergärten verankert geblieben, meint sie. Überrascht über die jetzige politische Debatte zeigt sie sich dennoch. Es hätte keine Konfliktsituationen gegeben. Mit dem bloßen Anbringen von Kreuzen in Kindergärten oder Schulen sei es nicht getan. Wichtiger sei, wie man Kindern und Eltern den Inhalt des Kreuzes nahebringe. In den letzten Jahren hätte es da vor allem in den kirchlichen Kindergärten viele Bemühungen gegeben. Renate Krenn gibt zu bedenken, dass Eltern in Linz nicht immer die Wahlfreiheit hätten, in welchen Kindergarten sie ihre Kinder geben. Das Führen von Horten sei in Linz neben der Stadt vereinzelt nur Orden erlaubt, Krabbelstuben dürfe die Kirche nicht führen. Die Wertschätzung des religiösen Bekenntnisses müsse auch dann gegeben sein, wenn sich weniger als 50 Prozent christlicher Kinder in einer Gruppe befinden.
Reden statt durchboxen. Sowohl Schulamtsleiter Karl Aufreiter als auch Renate Krenn setzen nun stark auf das Gespräch, statt Kreuze an öffentlichen Kinderbetreuungsstätten durchboxen zu wollen. Karl Aufreiter hat daher zunächst ein Gespräch mit Vertretern der anderen Konfessionen und Religionen vorgeschlagen. Man will sich abstimmen, um dann mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Linz ins Gespräch zu treten. Superintendent Dr. Gerold Lehner von der evangelischen Kirche A.B. begrüßt ein solches Gespräch in „unaufgeregtem Klima“, um über eventuelle Befürchtungen zu reden.
Muslime sehen kein Problem. Die Islamische Religionsgemeinde Linz hat erklärt, sie hätte kein Problem mit christlichen Symbolen in öffentlichen Einrichtungen: „Österreich ist ein vom Christentum geprägtes Land, daher ist die Sichtbarkeit von christlichen Symbolen eine Selbstverständlichkeit“, heißt es in einer Aussendung.
Keine Kreuze entfernt. Von Seiten der SPÖ wird darauf verwiesen, dass in Kindergärten keineswegs Kreuze abgenommen worden wären. Es wären vielmehr nie welche in den städtischen Kindergärten angebracht gewesen, meinte Bürgermeister Franz Dobusch in der „Sonntagsrundschau“. Vizebürgermeisterin Ingrid Holzhammer erklärte, dass man in Linz nicht nach dem Religionsbekenntnis der Kinder gefragt habe. „Für mich kommt sehr zum Vorschein, dass die Debatte politisch motiviert ist, insofern habe ich nicht viel Freude damit“, meint Karl Aufreiter. Er sagt aber auch: Die rechtliche Lage ist eindeutig. Es geht also um das Einhalten eines bestehenden Gesetzes – oder um seine Veränderung.
Zum Thema
Das Gesetz
Paragraph 18 des oö Kinderbetreuungsgesetzes regelt die bauliche Gestaltung und Einrichtung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Absatz 2 lautet:
„In jeder Kinderbetreuungseinrichtung sind für jede Gruppe ein Gruppenraum und die erforderlichen Nebenräume einzurichten. Jede Kinderbetreuungseinrichtung ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Bildungsmitteln sowie mit einer geeigneten Außenspielfläche auszustatten. Sofern die Mehrheit der Kinder einer Kinderbetreuungseinrichtung einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in jedem Gruppenraum ein Kreuz anzubringen.“