Am Mittwoch vergangener Woche ist Sr. Hildegard Teuschl gestorben. Vor 20 Jahren hat sie das erste mobile Hospizteam in Österreich gegründet. Bis Ende 2007 war sie Obfrau von Hospiz Österreich.
Ein letztes nicht überbietbares Zeugnis für die Bedeutung menschlicher Zuwendung im Umgang mit Sterbenden legte Sr. Hildegard Teuschl am Ende ihres Lebens ab, als sie selbst an Knochenkrebs erkrankte. Der „Rollenwechsel“ von der Hospizfachfrau zur betroffenen Patientin falle ihr nicht leicht, bekannte sie freimütig. Er verdeutliche ihr aber, „was für kranke Menschen wirklich zählt: Der menschliche und wahrhaftige Umgang bedeutet mir wesentlich mehr als die neuesten Medikamente.“
An der Hand eines Menschen. 1987 kehrte die Caritas-Socialis-Schwester Hildegard Teuschl tief beeindruckt vom Besuch eines britischen Sterbehospizes nach Österreich zurück. Zwei Jahre später startete sie das erste mobile Hospizteam in Wien. 1993 war sie Mitbegründerin des Dachverbandes Hospiz Österreich, dessen Vorsitzende sie bis Ende 2007 war. Bei der Amtsübergabe an Waltraud Klasnic konnte Teuschl auf mehr als 200 Einrichtungen verweisen, die dem Dachverband angehören, davon 150 mobile Hospizdienste und 30 Hospiz- und Palliativstationen. Rund 1500 Angehörige medizinischer und pastoraler Berufe hatten bereits die von ihr konzipierte Zusatzausbildung in Palliative Care absolviert. Mehr als 3000 Personen hatten Kurse in humaner Sterbebegleitung besucht und sich ehrenamtlich engagiert. Hildegard Teuschlwurde am 3. August 1937 in Wien geboren. Schon während ihres Lehramtsstudiums hat sie sich sozial engagiert. 1962 trat sie in die Schwesterngemeinschaft Caritas Socialis ein. Von 1966 bis 1998 hat sie als Direktorin der Caritas-Sozialschule in Wien wesentlich zur Entwicklung des Sozialberufswesens beigetragen. Sie war eine ungemein tatkräftige Frau, die viele Projekte mit großem Gottvertrauen ohne „Rückversicherung“ anpackte. Durch ihre ansteckende Lebensfreude nahm sie viele mit auf ihre pionierhaften Wege. Nicht zuletzt ihr verdanken viele Menschen in Österreich, dass sie an der Hand eines Menschen sterben dürfen.