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In fast jeder Schüler/innen-Biographie gibt es eine erfundene Krankheit, wegen der man ein, zwei Tage die Schule geschwänzt hat. Schulverweigerung ist das noch nicht.
Wenn ein Volksschulkind sagt, dass es Bauchweh hat, müssen Eltern das ernst nehmen. In diesem Alter dem Kind vorzuwerfen, es spiele eine Krankheit vor, ist für Christine Kruselburger-Hye eine „falsche Unterstellung“. Psychosomatische Beschwerden wie Bauchweh oder Übelkeit sind ein Hinweis auf Angst. Die Kinder werden meistens medizinisch untersucht und wenn keine Ursachen für die Beschwerden gefunden werden, kommen sie zur Psychologin oder zum Psychologen.
Ängste erkennen. Wenn Ängste nicht erkannt und behandelt werden, kann sich das durch die ganze Pflichtschulzeit ziehen. Angst machen muss nicht unmittelbar die Schule, manchmal ist es zum Beispiel der Schulweg. Christine Kruselburger-Hye erzählt von einem Mädchen, das am Heimweg von größeren Kindern durch das Dorf gejagt worden und immer abgehetzt zu Hause angekommen ist. Erst wollte sie nicht erzählen, was los ist, und dann hat ihr niemand geglaubt. „Das erste Gebot ist immer Zuhören“, sagt die InnsbruckerPsychologin, „und nicht sofort werten.“ Viele Eltern neigen dazu, zu sagen: „Du bist faul“, oder: „Du magst einfach nicht.“ Wenn daetwas ist, sollen Eltern „ganz schnell, ganzoffensiv eingreifen und sich trauen, Schritte zu setzen“, so der Rat der Expertin. Im konkreten Fall müssen die Eltern mit der Schule und mit den größeren Kindern reden. Je früher Eingriffe erfolgen, desto kleiner müssen sie sein und umso schneller greifen sie.
Die Familie. Dass Kinder oder Jugendliche gar nicht mehr zur Schule gehen, kommt lautKruselsburger-Hye eher in „Multiproblem-Familien“ vor. Das sind meist Jugendliche in der Pubertät, mitunter mit Leistungsschwächen und schwierigem sozialem Umfeld. Oft wird von den Eltern auch nicht vermittelt, dass der Schulbesuch einen Wert hat. Oder Jugendliche finden andere Angebote viel spannender als die Schule – im Kaufhaus herumzuhängen, Computerspiele, in der Clique Zeit verbringen. „Dann muss man schauen, ob das System Schule das bietet, was die Kinder brauchen“, so Kruselburger-Hye. „Man darf aber nicht den Irrglauben haben, dass es das in scheinbar intakten Familien nicht gibt“, gibt sie zu denken. In diesen Familien sind die Probleme nur sehr verdeckt. Da kommt es vor, dass Kinder mit der Schule verweigern, ihren Pflichten nachzukommen. Das ist als Zeichen für den Wunsch zu sehen, wahrgenommen zu werden.
Lust auf Neues. Für Kruselburger-Hye spielt auch eine Rolle, wie die Gesellschaft dieSchule sieht: „Wenn Lehrer und Schule die Buhmänner der Nation sind, fällt die Entscheidung:. ,Da gehe ich nicht mehr hin‘ leichter, wenn Schüler sowieso an der Kippe stehen.“ Lehrer/innen müssen sich Respekt verschaffen. Nicht mit Druck und Noten, sondern mit ihrer Haltung. „Lehrer sollten dasInteresse wecken, Neues kennenzulernen.“ Auch wenn es anstrengend ist, etwas zu lernen. Das müssen aber schon die Eltern vorbereiten, indem sie ihren Kindern Dinge zeigen.
Hilfe suchen. Wenn Kinder und Jugendliche Probleme mit der Schule haben, müssen die Eltern bereit sein, mit der Schule zusammenzuarbeiten. Die erste Einsicht muss sein, sich einzugestehen, dass man ein Problem hat und Hilfe braucht. Anlaufstelle kann die Jugendwohlfahrt sein. „Die ganzen Einrichtungen, die Eltern helfen, muss man aber kontaktieren“, mahnt Christine Kruselburger-Hye.
Zur Sache
Schulverweigerung
Von Schulverweigerern spricht man, wenn Kinder und Jugendliche nicht nur hin und wieder die Schule schwänzen, sondern über Wochen und Monate der Schule fernbleiben. Meistens ist die Ursache Angst. Das kann entweder die Angst vor dem System Schule sein – vor dem Leistungsdruck, Prüfungsangst oder es gibt andere angstbesetzte Momente in der Schule. Das kann Mobbing in der Klasse sein oder Trennungsangst, wenn Kinder Angst davor haben, von zu Hause wegzugehen.
Es gibt verschiedene Formen der Schulverweigerung:
- Schulverdrossenheit: Die Kinder oder Jugendlichen sind zwar in der Schule anwesend, aber sie erfüllen keine der an sie gerichteten Aufgaben. Sie träumen vor sich hin, kommen zu spät oder haben keine Arbeitsunterlagen mit. Von aktiver Schulverweigerung spricht man, wenn die Schüler/innen ihre Ablehnung offen zeigen und den Unterricht stören.
- Abwesenheit oder Absenz: Wenn Schüler/innen über Wochen und Monate gar nicht zur Schule gehen. Die Ursachen dafür sind vielschichtig, von Angst vor Versagen bis zur puren Abenteuerlust.
Strafe. Es gibt nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch die Schulpflicht. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind Eltern oder Erziehungsberechtigte dafür verantwortlich, dass Kinder dieser Schulpflicht nachkommen, danach sind sie es selbst. Auch für Berufsschüler/innen gilt Schulpflicht. Schulverweigerung gilt gesetzlich als Verwaltungsübertretung und wird auch bestraft: mit einer Geldstrafe bis zu 220 Euro, „im Fall der Uneinbringlichkeit“ mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen.