„Über die Menschenrechte wird schon lange nicht mehr gesprochen
Ausgabe: 2009/45, Menschenrechte, Fremdenrecht, Flüchtlingsheim, Betreuung, Shah
04.11.2009
- Paul Stütz
Sie bekommen die Verschärfungen des Fremdenrechts direkt zu spüren: die Jugendlichen des Linzer Flüchtlingsheimes der Volkshilfe. Ihre Betreuer kritisieren, dass Menschenrechte kaum beachtet werden.
Vor zwei Jahren ist Ali Shah aus Afghanistan geflohen. Heute lebt der 17-Jährige in einem Flüchtlingsheim der Volkshilfe OÖ, arbeitet fleißig auf den Hauptschulabschluss hin und will später eine Lehre als Installateur oder Elektriker machen. „Ich hoffe auf eine bessere Zukunft in Österreich“, sagt er. Ali Shah ist einer von 29 minderjährigen Flüchtlingen, die in dem Wohnhaus untergebracht sind. Gemeinsam haben sie, dass sie in Österreich ganz auf sich alleine gestellt sind, ohne Eltern, ohne Geschwister. „Unsere Jugendlichen sind eigentlich sehr anhänglich“, erklärt Flüchtlingsbetreuer Fisnik Lang. „Mit lange Fortgehen am Wochenende haben sie wenig am Hut.“
Bessere Betreuung. Das Jugendwohnheim ist deshalb eine Art Ersatzfamilie, die Sicherheit geben soll. Die Unterbringung ist deutlich besser als in den großen Aufnahmezentren. Während in Traiskirchen auf einen Betreuer 170 Flüchtlinge kommen, sind es im Linzer Volkshilfe-Heim nur acht. Minderjährige Flüchtlinge bedürfen eines besonderen Schutzes. So bekommen die Jugendlichen auch eine spezielle Rechtsbetreuung im laufenden Asylverfahren. Durch die neue Altersfeststellung (siehe Spalte rechts) und die Abtestung der Minderjährigkeit in Zweifelsfällen sind manche Jugendlichen aber bedroht, aus der besonderen Betreuung herauszufallen. „Die Jugendlichen sind durch die neuen Fremdenrechte sehr verunsichert“, erzählt Lang. Theoretisch kann man sich der Altersfeststellung verweigern, in der Praxis wird das aber im laufenden Asylverfahren negativ ausgelegt werden, sind die Flüchtlingsbetreuer überzeugt.
Kinder- und Menschenrechte. Mit den verpflichtenden Röntgenuntersuchung würden nicht nur das Strahlenschutzgesetz, sondern auch die Kinder- und Menschenrechte missachtet, kritisiert Paulina Wessela, Asylexpertin der Volkshilfe Oberösterreich: „Von dem Niveau, dass wir in Österreich in Zusammenhang mit Fremden über Menschenrechte reden, sind wir leider weit entfernt.“
Altersfeststellung
Das neue Fremdenrechtspaket bringt eine verpflichtende Röntgenuntersuchung für jugendliche Asylwerber, damit ihr Alter festgestellt werden kann. Die Genauigkeit dieser Untersuchung ist höchst umstritten. Die betroffene Person kann zwar nicht gezwungen werden, es besteht aber Mitwirkungspflicht. Wird festgestellt, dass die Person nicht volljährig ist, erhält sie Erleichterungen im Asylverfahren. Flüchtlingsbetreuer befürchten zudem, dass „Röngtenverweigerer“ im Asylverfahren benachteiligt werden. Asylwerber, die sich im Erstverfahren befinden, also bis das Bundesasylamt entschieden hat, dürfen sich nur noch in einem politischen Bezirk aufhalten. Danach wird diese Bewegungseinschränkung aufgehoben.