Ein umstrittenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Ausgabe: 2009/46, Kreuz, Schulklassen, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Freiheit der Religion, Urteil, Michael Bünker, Dr. Manfred Scheuer, Bischof Scheuer, Kruzifixe
11.11.2009
Am Dienstag vergangener Woche entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Kreuze in Schulen das Recht der Eltern einschränkt, ihre Kinder nach ihren Überzeugungen zu erziehen. Damit werde auch das Recht auf Religionsfreiheit berührt.
Im Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wird das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit festgeschrieben. Im Artikel 2 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK wird das Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder festgehalten. Weil die Kreuze im Schulzimmer ihre beiden Kinder „verstören“, hat eine italienisch-finnische Mutter ihr „Elternrecht“ eingeklagt und die Entfernung der Kreuze aus den Klassenzimmern verlangt. Ein Senat des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg – eine Einrichtung des Europarates, nicht der EU! – hat der Mutter Recht gegeben. Die italienische Regierung hat am vergangenen Freitag beschlossen, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
Freiheit von Religion. Das Urteil ist auch unter Juristen umstritten. Die einen sagen, das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 9) schließe auch die „negative Glaubensfreiheit“ ein – also das Recht, nicht zur Konfrontation mit unerwünschten Glaubensinhalten gezwungen zu sein. In vielen europäischen Staaten, auch in Österreich, wird der Arikel 9 allerdings so interpretiert, dass jeder das Recht zur freien aktiven Religionsausübung habe. Eine andere Auslegung würde jedwede religiöse Symbole im öffentlichen Raum in Frage stellen. Gerade darum aber geht es der in Europa zunehmenden „laizistischen“ Bewegung. Sie bekämpft das in vielen Ländern praktizierte und auch im Lissabon-Vertrag der EU vorgesehene Modell einer Kooperation zwischen öffentlichen (staatlichen) Einrichtungen und Religionsgemeinschaften – bei gleichzeitiger Wahrung der aktiven Religionsfreiheit. Es sei ein krasses Missverständnis, wenn Religionsfreiheit als „Freiheit von Religion“ verstanden würde, betonte der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch.
Zur Sache
Das Urteil ist nicht akzeptabel
„Das Kreuz in den Klassenzimmern verletzt die Religionsfreiheit nicht, auch nicht das freie Bekenntnis der verschiedenen religiösen Überzeugungen“, sagt Kardinal Christoph Schönborn. Deshalb sei das Straßburger Urteil „schlichtweg nicht akzeptabel“. Für den Münchner Erzbischof Reinhard Marx ist das Urteil ein „falsches Signal“, weil es eine rein negative Religionsfreiheit betont, die „unserer Tradition nicht entspricht“. So wie die Katholische Aktion Österreichs erinnert Marx daran, dass das Kreuz auch an jenes Wertefundament erinnere, auf dem die europäische Gesellschaft ruhe. Der evangelische Oberkirchenrat Raoul Kneucker sieht in dem Urteil eine „antireligiöse Provokation“. Hier komme das Prinzip einer „absoluten Negierung religiös-kultureller Symbole zum Tragen.“ Der evangelische Bischof Michael Bünker sprach sich für eine authenisch von den Religionsgemeinschaften vermittelte Religion in der Schule aus. Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich lehnt das Kreuz-Urteil ab.
Bischof Scheuer: Religionsfreiheit ins Gegenteil verkehrt
Dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen nicht mit der gebotenen Unparteilichkeit des Staates verein- bar sind, befremdet mich sehr und ist Zeichen eines aggressiven Laizismus. Ein positives Verständnis von Religionsfreiheit bedeutet, dass kein Zwang im Bereich von Religion ausgeübt werden darf. Ein positives Verständnis von Religionsfreiheit schließt aber auch ein, dass der Einzelne seinen Glauben allein und in Gemeinschaft öffentlich ausdrücken kann. Dazu gehören auch religiöse Symbole. Das Kreuz ist ein Symbol der Versöhnung, der Gewaltfreiheit und nicht der Intoleranz. Eine Umsetzung des Urteils käme einer reinen Privatisierung von Religion gleich und würde das Recht auf Religionsfreiheit ins Gegenteil verkehren.
Religiöse Werte. Der österreichische Staat bekennt sich im Rahmen der Aufgabe der Schule (siehe § 2 Schulorganisationsgesetz) ganz klar zur religiösen Werteerziehung. Die Regelung, was Kreuze in den Schulräumlichkeiten betrifft, folgt auch dieser grundsätzlichen Haltung, wenn es im § 2 b Religionsunterrichtsgesetz ausdrücklich heißt, dass in Schulen, an denen die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler einem christlichen Bekenntnis angehören, in allen Klassenräumen vom Schulerhalter Kreuze anzubringen sind. Ich glaube, dass in dieser Frage der Konsens der Mehrheit geachtet werden muss. Es scheint, als wolle man die christlichen Wurzeln Europas leugnen.
Im Kreuz. Für den glaubenden Christen verweist das Kreuz auf das Antlitz Jesu. Das Antlitz Jesu spiegelt sich in den Gesichtern von Kindern und Jugendlichen wider. Es begegnet uns in den Gesichtern von Kranken und Sterbenden. Wer an den Gekreuzigten glaubt, glaubt nicht an ein Leben ohne Leid und Tod, sondern an ein Angenommen- sein trotz aller Widrigkeiten des Lebens.