Kinderrechte sind in Österreich nicht einklagbar, da sie verfassungsrechtlich noch nicht verankert sind
Ausgabe: 2009/47, Internationaler Tag der Kinderrechte, Grundeinkommen, Kinderrechtskonvention, Bundesverfassungsgesetz, Linda Kreuzer, Flüchtlinge
18.11.2009
Am 20. November ist es 20 Jahre her, dass die Vertragsstaaten der Vereinten Nationen (derzeit 192) ein Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet haben. Mit Ausnahme der USA und Somalia haben weltweit alle Länder der Erde die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. In Österreich sind nach wie vor die Rechte der Kinder nicht in der Verfassung verankert und demnach auch nicht einklagbar. Mit dem Entwurf von SPÖ und ÖVP, der jetzt in die Verfassung kommen soll, ist die Katholische Jungschar Österreich nicht zufrieden. Denn „maßgebliche Rechte fehlen. In der Kinderrechtskonvention gibt es 54 Artikel, ins Bundesverfassungsgesetz sollen jetzt aber nur acht von diesen 54 Artikeln überführt werden“, so Linda Kreuzer, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Gesellschaftspolitik der Katholischen Jungschar Österreich. „Dramatisch ist vor allem die Erläuterung zu Artikel sieben, der eine Einschränkung macht im Sinne von fremdenrechtlichen Maßnahmen. Das bedeutet, dass beispielsweise minder-jährige Flüchtlinge da ausgenommen und nicht berücksichtigt werden. Das ist diskriminierend und widerspricht unseres Erachtens nach der Kinderrechtskonvention“, so Kreuzer. „Wir fordern, nicht nur Teilbereiche, sondern die gesamte UN-Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang zu heben.“