Ausgabe: 2009/50, Sonntagsschutz, Verfassungsgericht, Adventsonntags-Ladenöffnung, Robert Zollitsch, Deutsche Bischofskonferenz, Berlin, Verbot, Adventsonntags-Öffnung
09.12.2009
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Schutz der Sonn- und Feiertage gestärkt. Es kippte am vergangenen Dienstag in Teilen die Berliner Regelung, nach der an bis zu zehn Sonntagen im Jahr die Geschäfte geöffnet haben dürfen. Geklagt hatten dagegen die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland. Nach der Entscheidung der Richter widersprechen insbesondere die vier verkaufsoffenen Adventsonntage in Berlin dem Sonntagsschutz des deutschen Grundgesetzes. Der Staat müsse diese Sonntage besser schützen, denn Ausnahmen dürften nicht mit „bloßen wirtschaftlichen Interessen“ begründet werden. Sonn- und Feiertage seien als „Tage der Arbeitsruhe“ aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt. Die Kirchenvertreter hätten in ihrer Verfassungsbeschwerde die Möglichkeit der Verletzung des Grundrechtes auf freie Religionsausübung hinreichend dargelegt, so der Präsident des Gerichtes, Hans-Jürgen Papier. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, begrüßte die Entscheidung.