Der Rechtsausschuss des Europarates fordert die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und beruft sich dabei auf die Menschenrechte.
Am 27. Jänner behandelt die Parlamentarische Versammlung des Europarates einen Bericht des Rechtausschusses, der die 47 Mitgliedsländer aufruft, jede Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität zu beseitigen. Unter Ziffer 14 werden dabei auch Maßnahmen zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, zur finanziellen Gleichstellung mit Ehepaaren und zum Adoptionsrecht ungeachtet der sexuellen Orientierung gefordert. Der Katholische Laienrat Österreichs fordert in einer umfassenden Stellungnahme die Abgeordneten zum Europarat auf, alle Empfehlungen zum Bereich Familie und Adoption aus dem Bericht zu streichen. Abgesehen von fragwürdigen ethischen Positionen in diesem Bereich kritisiert der Laienrat auch zahlreiche rechtliche und begriffliche Schwächen des Berichtes. Er sei daher ungeeignet, die Achtung der Menschenrechte für Lesbische, Schwule, Bisexuelle und Transgender abzusichern.