Vor 35 Jahren trat in Österreich mit der Fristenregelung eines der liberalsten Abtreibungsgesetze in Kraft. Auch das im Spätherbst 1975 durchgeführte Volksbegehren „Zum Schutz des menschlichen Lebens“ führte trotz der beachtlichen Unterstützung durch 895.666 Österreicher/innen zu keinerlei Modifizierungen. Der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky erklärte zwar ausdrücklich, dass es Ziel der Politik sein müsse, Abtreibungen möglichst gering zu halten. Doch die schon vor 35 Jahren vorgeschlagenen „flankierenden Maßnahmen“ gibt es bis heute nicht.
Doch was es gibt, ist eine Veränderung im Bewusstsein vieler Menschen. Aus der „Ausnahme im Strafrecht“ wurde das „Recht auf den eigenen Bauch“ oder das Recht auf eine „selbstbestimmte Sexualität“. In Graz lässt die Frauenbeauftragte der Stadt eine Broschüre drucken, die über die Wege zur Abtreibung informiert, nicht aber über die Hilfs- und Beratungsangebote für Frauen. In Salzburg schlagen die Frauenbeauftragten von Stadt und Land die privat betriebene Abtreibungsambulanz an den Landeskliniken für den Frauenpreis 2010 vor. In Wien feiert eine bekannte Abtreibungsklinik in den Räumen des Rathauses ihr Firmenjubiläum. Von denselben Befürworter/innen der „Befreiung der Frau“ wird jeder Versuch der „Aktion Leben“ oder der Kirche, die Politik an ihre Verantwortung für das Leben zu erinnern und endlich konkrete helfende Maßnahmen zu setzen, als Ruf zur „Kriminalisierung der Frauen“ in Misskredit gebracht. Eine Politik, die sich so gar nicht um den Schutz des schwachen Lebens kümmert, bringt das Leben in Gefahr.