Justizministerin Bandion-Ortner überlegt, die im Strafgesetzbuch definierten „Erschwernisgründe“ um den Punkt „religiös motivierte Gewalt“ zu erweitern. Einfach ausgedrückt heißt das: Wenn hinter einer Tat ein religiöser Hintergrund steckt, soll das strafverschärfend wirken.
Der Vorstoß der Justizministerin ist in mehrfacher Hinsicht höchst problematisch.
1. Er gibt indirekt der von der FPÖ geschürten Islam-Hetze recht. 2. Er unterstellt, dass viele kulturell bedingte Verhaltensweisen (von der Zwangsehe und der Genitalverstümmelung bis zu „Ehrenmorden“) reli-giösen Ursprungs sind. Damit wird die Chance, Religionsgemeinschaften als Partner für Aufklärung und Verhaltensänderungen im Sinne der umfassenden Menschenrechte ins Boot zu holen, gefährdet. 3. Religion hat bei der Beurteilung von Straftaten nichts verloren – weder verschärfend noch mildernd. Wer „erfolgreich“ Hass predigt, soll der Anstiftung zum Mord angeklagt werden. Ebenso soll jemand, wer einem Dritten aus welchen Gründen immer die notwendige ärztliche Behandlung vorenthält, vor den Richter. Unser Strafgesetzbuch kennt die entsprechenden Delikte. Sie sollen von den unabhängigen Richtern nach bestem Wissen und Gewissen beurteilt werden – ohne dass sich die Politik mit populistischen Anweisungen und Zwischenrufen einmischt. Das heißt nicht, dass ein Urteil, wie jenes, das diese Debatte ausgelöst hat, nicht kritisiert werden dürfte. Was aber zu vermeiden ist, dass man aus tagespolitischen Gründen unser aufgeklärtes Rechtssystem in Frage stellt.