Nur durch die EU-weite Einführung des bedingungslosen garantierten Grundeinkommens kann Armut in Europa wirksam und nachhaltig beseitigt werden. Davon ist zumindest das „Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt“ überzeugt.
Anlässlich des „Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ betont das Netzwerk, dass das Problem der Armut in unmittelbarem Zusammenhang mit der Krise der Lohn- und Erwerbsarbeit stehe. Die in der EU politisch bestimmenden Kräfte fänden aber auf die Tatsache der Erwerbsarbeitslosigkeit keine Antwort. Es werde vage von Halbierung oder Senkung der Erwerbsarbeitslosigkeit gesprochen. Niemand wage das Projekt der Vollbeschäftigung politisch vorzuschlagen und zu propagieren. Zwischen Erwerbsarbeitslosigkeit und Armut bestehe aber ein Zusammenhang. Zum einen seien Erwerbsarbeitslose auf geringe Sozialtransfers angewiesen und somit bevorzugte Kandidaten für Armut, zum anderen wirke die hohe Sockelarbeitslosigkeit auch als Mittel, in Erwerbsarbeit stehende Menschen davon abzuhalten, existierende Rechte selbstbewusst einzuklagen.
Österreich. Das Netzwerk weist darauf hin, dass laut neuesten Zahlen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Österreich 220.000 Menschen nicht von ihren Vollzeitjobs leben könnten. Sie würden in den Niedriglohnbereich mit einen Brutto-Jahreseinkommen von unter 20.564 Euro fallen. Etwa ein Drittel aller vollzeitbeschäftigten Frauen würden sich hier finden. Ein bedingungsloses garantiertes Grundeinkommens in tatsächlich existenzsichernder Höhe würde auch jenen Menschen, die in Lohnarbeit stehen, „Verhandlungsmacht und Würde“ ermöglichen.
Umstritten. Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ist allerdings – auch innerkirchlich – umstritten. Während sich etwa die Katholische Sozialakademie Österreichs (ksoe) dafür ausspricht, ist die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) dagegen. Die Caritas wiederum hat sich immer für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung ausgesprochen. All jene hätten darauf einen Rechtsanspruch, die trotz Arbeitsbereitschaft kein entsprechendes existenzsicherndes Einkommen aufbringen könnten.