Neun Jugendschutzgesetze machen es jungen Staatsbürger/innen schwierig, den Überblick zu behalten. Gegen ein geplantes einheitliches Bundesgesetz wehren sich vor allem die westlichen Bundesländer.
Auf deinen 17. Geburtstag möchtest du mit einem Stamperl Hochprozentigem anstoßen? Kein Problem, wenn du das bei Freunden in Wien oder Niederösterreich machst. In Oberösterreich oder Tirol ist das jedoch strafbar. Dafür darfst du in allen vier Bundesländern mit 17 so lange fortbleiben, wie du willst. In der Steiermark oder in Vorarlberg hingegen wäre schon um zwei Uhr Schluss. Wer was, ab wann machen darf, variiert in den Bundesländern erheblich.
Absurder Jugendschutz. Neun Länder, neun Jugendschutzgesetze. Das sind acht zu viel, geht es nach den Kinder- und Jugendanwaltschaften (KijA) und der Bundesjugendvertretung (BJV). Sie schlagen ein einheitliches und vereinfachtes Jugendschutzgesetz für ganz Österreich vor (siehe rechts). „Es ist absurd, dass ein 16-jähriger Tiroler länger ausgehen darf als eine 16-jährige Steirerin. Der Föderalismus treibt beim Jugendschutz seltsame Blüten“, kritisiert die Jugendvertretung. „Heute machen die Jugendlichen früher ihren Führerschein, sind mobiler und im gesamten Bundesgebiet viel unterwegs. Neun verschiedene Jugendschutzgesetze sind deshalb längst nicht mehr zeitgemäß“, betont auch Matthias Zauner, Vorsitzender der Katholischen Jugend Österreich.
Verständlicher machen. Bei der Jugendschutz-Enquete, die kürzlich im Parlament stattfand, legten sich Tirols und Vorarlbergs Landespolitiker gegen die geplante Vereinheitlichung des Jugendschutzes quer. Sie befürchten eine „Nivellierung nach unten“, weil Jugendminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) generell ab 16 Jahren den Konsum von Schnaps und Co erlauben will. Etwas, dass auch in Oberösterreich bislang verboten ist. „Wir bestehen nicht auf den strengsten Regelungen“, meint aber Christine Winkler-Kirchberger von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich (Kija OÖ). Um zu einem einheitlichen und einfach verständlichen Gesetz zu kommen, brauche es Kompromisse: „Je leichter die Regeln verständlich sind, desto eher werden sie eingehalten.“ Momentan seien die verschiedenen Bestimmungen selbst für Experten nur schwer durchschaubar.
Liberaler Zugang. Während das kleine Glücksspiel für junge Menschen verboten werden soll, plädieren die Kinder- und Jugendanwaltschaften beim Alkohol und den Ausgehzeiten für eine liberale Handhabung. „Der Jugendschutz legt den äußersten Rahmen fest. Eltern können bei Bedarf auch strenger sein“, erklärt Christine Winkler-Kirchberger. Das Gesetz solle man außerdem nicht allein auf Verboten aufhängen und stattdessen verstärkt auf Prävention und Bewusstseinsbildung setzen. Ob liberaler oder strenger, die Vereinheitlichung des Jugendschutzes ist jedenfalls momentan aufs Wartegleis verschoben. Jugendanwältin Winkler-Kirchberger glaubt deshalb, dass statt eines Gesetzes eher eine Form der Harmonisierung kommt, und sagt: „Ich verstehe aber nicht, wieso man beim Jugendschutz so auf die Länderkompetenz pocht.“
Jugendschutz neu
Der Vorschlag von BJV und Kija zur Vereinheitlichung des Jugendschutzes sieht u.a. vor: - Alkohol und Rauchen: Ab 16 Jahren freigegeben, keine Unterscheidung mehr zwischen „leichtem“ und „hartem“ Alkohol - Ausgehzeiten: ab 14 Jahren bis 1 Uhr, ab 16 Jahren frei. - Verbot des kleinen Glücksspiels. - Aufenthaltsverbot in Sexshops, Peepshows etc.