Freude bei der Caritas, aber für ein Halleluja noch zu früh
Regierung beschloss Mindestsicherung ab 1. September 2010
Ausgabe: 2010/10, Freude, Caritas, Halleluja, Mindestsicherung, Regierung, 1. September 2010, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, BMS, Franz Küberl, Verarmung, Armut
16.03.2010
- Hans Baumgartner
„Die Lokomotive fährt in die richtige Richtung, aber es sind noch etliche Baustellen auf der Strecke.“ So kommentiert Caritaspräsident Franz Küberl den Beschluss der Bundesregierung, ab 1. September die Mindestsicherung einzuführen.
Die Regierung beschloss die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung. Was bedeutet das? Küberl: Seit Jahren haben wir dafür gekämpft, das soziale Netz armutssicherer zu machen, damit Menschen in schwierigen Situationen nicht nur irgendwie überleben, sondern leben können. Dazu sind vor allem Verbesserungen bei der Sozialhilfe, aber auch im Vorfeld, beim Arbeitslosengeld und bei der Notstandshilfe notwendig. Der seinerzeit von den Ministern Buchinger und Bartenstein ausgehandelte Entwurf für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung schien uns ein guter Ansatz zu sein. Für die Caritas ist daher der 2. März (Regierungsbeschluss) ein Freudentag, da nach vielen politischen Querelen nun die Lokomotive endlich in die richtige Richtung losfährt. Und ich sage ganz offen: Ich bin froh, dass die Entscheidung zugunsten der Ärmsten im Land jetzt gefallen ist, noch bevor über die kommenden Sparpakete verhandelt wird.
Schaut die geplante Mindestsicherung so aus, wie sich das die Caritas vorgestellt hat? Küberl: Wir sind nicht im Himmel und für ein ungetrübtes Halleluja gibt es noch zu viele offene Baustellen auf der Strecke. Andererseits stehen auf der Habenseite der Mindestsicherung etliche ordentliche Posten. Es gibt erstmals einheitliche klare rechtliche Ansprüche und Regeln für die Unterstützung von Menschen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt – statt den bisherigen Kann-Bestimmungen. Es gibt eine Anbindung der Mindestsicherung an die Mindestpensionen (Ausgleichszulagenrichtsatz). Und die Bezieher der Mindestsicherung werden endlich auch regulär krankenversichert sein (mit E-Card). Zudem gibt es Verbesserungen bei der Notstandshilfe.
Wo sehen Sie die Baustellen? Küberl: Die schmerzlichste Baustelle ist sicher die Höhe der Mindestsicherung. Sie liegt – aufs Jahr gesehen – unter dem Richtsatz für Mindestpensionen. Für arme Menschen aber macht es viel aus, ob sie im Jahr 1500 Euro mehr oder weniger zur Verfügung haben. Weiters hätten wir uns eine engere Anbindung der Mindestsicherung an das Arbeitsmarktservice (AMS) gewünscht. Denn für viele Menschen im Armutsbereich wären gezielte Fördermaßnahmen ganz wichtig, um längerfristig auf dem Arbeitsmarkt gut Fuß zu fassen. Daher fordern wir nach wie vor eine zentrale Anlaufstelle (one-stop-shop) beim AMS für alle arbeitsfähigen Mindestsicherungswerber/innen.
Wie sehen Sie die von der ÖVP durchgesetzte Transparenzdatenbank? Küberl: Mir wäre lieber, man würde das dafür nötige Hirnschmalz und die dadurch anlaufenden Kosten dafür verwenden, möglichst viele Arbeitsplätze zu schaffen. Denn eines ist gewiss: die beste Mindestsicherung ist eine Erwerbsarbeit, von der man auch leben kann. Und eines sage ich auch ganz klar: Wer diese Datenbank für eine neuerliche Neiddiskussion (Hängematte) auf dem Rücken der Bedürftigen missbrauchen will, hat mit unserem entschiedenen Widerstand zu rechnen. Denn um die Mindestsicherung zu bekommen, muss man in Österreich wirklich arm sein.
Zur Sache
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Laut Beschluss der Bundesregierung soll das bisherige Sozialhilfesystem ab 1. September 2010 durch eine bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) abgelöst werden. Dazu sind eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern und neun Landesgesetze notwendig. Ein einheitliches Bundesgesetz wäre zwar sinnvoll gewesen, die dafür notwendige Verfassungsänderung war aber nicht durchsetzbar, sagt Judith Marte-Huainigg von der Caritas. Sie erläutert einige Eckpunkte der Mindestsicherung:
Die BMS beträgt bis zu 744 Euro im Monat (f. Alleinstehende) und entspricht dem Nettobetrag für Mindestpensionen nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Die Summe wird allerdings nur maximal zwölfmal im Jahr ausbezahlt, die Pensionen gibt es 14-mal. Damit liegt die BMS unter dem Armuts-Risiko-Faktor. Positiv ist, dass die BMS mit den Pensionen jährlich valorisiert wird, was bei anderen Transferleistungen (Kindergeld, Pflegegeld etc.) leider nicht der Fall ist. Ein weiterer Fortschritt ist die Toleranzgrenze bei der Vermögensverwertung. Wer die BMS nur als Überbrückung (bis sechs Monate) bezieht, muss vorher nicht (fast) alles verkaufen, was die Rückkehr in „normale“ Lebensverhältnisse erleichtert. Für (angemessene) Wohnungskosten, die mehr als 25 Prozent der BMS ausmachen, gibt es weiter Wohnbeihilfe.
Gleichzeitig mit der Einführung der BMS sollen auch Arbeitslosengeld und Notstandshilfe armutssicherer gemacht werden. Dazu werden die Zuschläge bis zum BMS-Niveau angehoben bzw. in die Notstandshilfe übernommen.
Für die Mehrkosten des Pakets sowie für zusätzliche Arbeitsmarktmaßnahmen gibt es Geld vom Bund. Man rechnet mit 240.000 BMS-Bezieher/innen.