Der Frühling lockt hinaus in die freie Natur, und viele bewundern, was da innerhalb kurzer Zeit wächst und blüht. Manche Wildpflanzen werden aber immer weniger und sind deshalb geschützt.
In Oberösterreich gibt es ein Gesetz zum „Allgemeinen Schutz von Pflanzen, Pilzen und Tieren“: Wild wachsende Pflanzen und Pilze dürfen „weder mutwillig beschädigt oder vernichtet noch missbräuchlich oder übermäßig genutzt werden“. Weiters gibt es teilweise oder vollkommen geschützte Pflanzen. Bei vollkommen geschützten Pflanzen wie der Arznei-Schlüsselblume oder der Mehl-Primel sind sämtliche Pflanzenteile – ober- und unterirdisch – geschützt.
Geschützt. Bei teilweise geschützten Pflanzen gilt das Verbot, sie „vom Standort zu entfernen“ nur für den unterirdischen Teil (also nicht ausgraben, um sie daheim wieder einzusetzen), vom oberirdischen Teil darf man nicht mehr als einen Handstrauß oder einzelne Zweige, Polster oder Lager wegnehmen. Teilweise geschützt sind zum Beispiel Schneerose, Frühlingsknotenblume oder Schneeglöckchen. Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit bis zu 2.000 Euro bestraft.
Maßnahmen. Ein Grund, warum immer mehr Pflanzen bedroht sind, sind sicher die Technisierung und wirtschaftliche Zwänge in der Landwirtschaft. In manchen Gebieten bekommen deshalb Grundbesitzer/innen eine Entschädigung, wenn sie unwirtschaftliche Flächen pflegen, auf denen gefährdete Pflanzen wachsen. Es gibt Pflegemaßnahmen für bedrohte Pflanzen, derzeit etwa für den Böhmerwaldenzian. Über besondere Gebiete kann man sich im Internet informieren (www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/ndb).
Eine Übersicht über die mehr als 200 geschützten Pflanzen gibt die Broschüre „Geschützte Pflanzen in Oberösterreich“. Kostenlos zubestellen bei: Land Oberösterreich, AbteilungNaturschutz, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz. Auch als Download auf der Homepage www.land-oberoesterreich.gv.at unter „Publikationen“.