Für Beiträge aus dem Jahr 2016 ist heuer jedoch noch ein normaler Antrag zu stellen.
Ausgabe: 2017/01
03.01.2017
Wer ab 2017 seinen Kirchenbeitrag bezahlt, dem wird dessen steuerliche Absetzbarkeit automatisch ermöglicht. Kirchlicherseits wird die absetzbare Höhe an die Finanzbehörden übermittelt. Für die Steuerzahler ist in Bezug auf den Kirchenbeitrag künftig nichts mehr zu tun. Er erhält im Folgejahr automatisch die Steuergutschrift. Wer gegen die Datenübermittlung ist, kann diese bei der Kirchenbeitragsstelle untersagen, damit entfällt jedoch die Absetzbarkeit.
Aber Achtung: Für Beiträge aus dem Jahr 2016 ist heuer noch ein normaler Antrag zu stellen!