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Ein Flickwerk-Gesetz

Das Hin und Her beim Bleiberecht für die Familie Komani zeigt: Das Gesetz ist undurchschaubar
Ausgabe: 2010/43, Flickwerk-Gesetz, Gesetz, Abschiebung, Bleiberecht, Steyr
27.10.2010
- Ernst Gansinger
© ,


Die Abschiebung einer gut integrierten Familie aus Steyr und die ein paar Tage später erfolgte Aufhebung des Abschiebe-Bescheids sind Ausdruck des Kompetenz-Wirrwarrs im Asylrecht. Ein Wirrwarr, das seinen Hintergrund in zunehmend asylfeindlicherer Politik hat.

Am 18. Oktober appellierte die Caritas Oberösterreich unter anderem an Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl, integrierte Familien und Einzelpersonen nicht abzuschieben: „Wir fordern die zuständigen Stellen auf, von ihrer gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen auch trotz Vorliegen eines Erteilungshindernisses Aufenthaltstitel für gut integrierte Menschen zu erteilen“, heißt es darin. Die Formulierung verwendet wörtlich eine Passage aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (§ 44).

Wer aber ist nun zuständig? Bundesminis-terin Fekter schob die Verantwortung dem Magistrat Steyr zu. Dieser verweist dagegen darauf, dass er gar nicht anders konnte, als negativ zu bescheiden, nachdem die Sicherheitsdirektion negativ Stellung bezogen hat. Für die Bezirksverwaltungsbehörde Steyr sind die Komanis ein Paradebeispiel für „bestens integriert“. Der Magistrat setzte sich ein, dass die Familie Komani in Österreich bleiben könne, und weist einen in der KirchenZeitung Nr. 41 veröffentlichten Vorwurf zurück, insbesondere den Satz: „dann werden wir sehen, wer stärker ist, ihr Gott oder wir“. Kein zuständiger Beamte habe nach der Gläubigkeit der Komanis gefragt, das sei auch kein Thema im Asylverfahren. Der Magistrat ist zudem nicht die Behörde, die abschiebt. Im Gegenteil, man habe zweimal mit einer positive Stellungnahme die Abschiebung von Familie Komani zu verhindern versucht. Die Sicherheitsdirektion aber blieb beim Nein trotz einer für die Komanis positiven Stellungnahme durch die Fremdenpolizei.

Magistrat Steyr war gebunden. Auch Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl sagt, Ministerin Fekter sei letzte Instanz. Sie hätte humanitäres Bleiberecht aussprechen können. Der wegen der negativen Stellungnahme der Sicherheitsdirektion durch das Magistrat Steyr gar nicht anders als negativ auszustellende Bescheid könne nicht Grund für die Abschiebung sein, weil er noch nicht rechtsgültig war. Dass der Magistrat Steyr durch die Sicherheitsdirektion-Stellungnahme gebunden war, meint auch Mag. Marion Huber, Leiterin der Caritas-Flüchtlingshilfe.

Weitere 1000 Menschen bangen. Was das Bleiberecht betrifft, so Huber, ist de facto das Innenministerium zuständig. Die Gesetze aber seien durch ständige Veränderungen so unüberschaubar geworden und kein einheitlicher Guss mehr, dass selbst die Behörden nicht mehr wissen, wer zuständig ist. Ein ähnliches Schicksal wie den Komanis droht auf diesem Hintergrund in Österreich mindestens 1000 weiteren Menschen. So verlangen viele: Das Asylrecht muss verbessert werden! Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl fordert etwa: Menschen, die sich länger als fünf Jahre in Österreich aufhalten und sich gut integriert haben, soll ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden. Ähnlich hat sich auch der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Christoph Leitl, geäußert.





Bischof Maximilian Aichern und Superintendent der evangelischen Kirche A. B. Oberösterreich, Gerold Lehner, haben in Steyr an dem Lichterzug teilgenommen.

Gegen Zynismus


Bischof emeritus Maximilian Aichern fand bei der Kundgebung am 21. Oktober 2010 in Steyr, bei der an die 1000 Menschen für einen würdigen Umgang mit Asylsuchenden demonstrierten, klare Worte: „Ich danke allen, die der Familie Komani beigestanden sind. Aber es gibt noch viele, die wegen vielfältiger Nöte in ihrem Land nun oft schon viele Jahre bei uns sind, gut, ja bestens integriert (...). Als unbescholtene Menschen verdienen sie nicht Zynismus und Unmenschlichkeit, schon gar nicht von Mitchristen in demokratischen Gesinnungsgemeinschaften.“ Superintendent Gerold Lehner schlug in seiner Rede eine Brücke zu Jesus Christus: „Wenn Menschen, die sich hier eine Existenz aufgebaut haben, abgeschoben werden, dann sagen wir: Hier ist eine Grenze. An dieser Grenze stehen wir und sagen: Halt! Haltet ein, kehrt um! Lasst nicht zu, dass das Antlitz dieses wunderbaren Landes zu einer Fratze wird. An dieser Grenze steht Christus. In jedem Menschen, dem wir Unrecht tun, nicht im Buchstaben des Gesetzes, aber im Geist von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit, tun wir ihm Unrecht. In jedem Menschen, dem wir die Tür weisen, weisen wir ihm die Tür.“

Die Rede von Gerold Lehner.


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