DDDr. Clemens Sedmak (rechts) – er stammt aus Bad Ischl – war einer der Referenten beim 8. internationalen Kongress der oö. Ordensspitäler. Er ist am King’s College in London Professor für Sozialethik. Mag. Peter Ausweger (links) ist Gesamtleiter des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Linz und Geschäftsführer der oö. Ordensspitäler Koordinationsstelle.
oö. OrdensspitälerZwei-Klassen-Medizin und unterschiedliche Ausstattung von Spitälern – schon die beiden Schlagworte zeigen, dass Gerechtigkeit im Gesundheitswesen heiß diskutiert ist. Der Oö. Ordensspitälerkongress fragte nach dem „Maß der Gerechtigkeit“.
Der Theologe und Philosoph Clemens Sedmak weitete gleich zu Beginn seiner Ausführungen den Horizont. Ungleichheit ist gesellschaftlich nicht auf den Gesundheitsbereich beschränkt. Familien-, Wohn- und Arbeits-situation sind Faktoren, die enormen Einfluss auf die Gesundheit haben. Die Betroffenen selbst haben aber häufig wenig Einfluss auf diese Faktoren: Kein Kind sucht sich aus, von Eltern geboren zu werden, die von Sozialhilfe leben, und niemand wohnt in einem finsteren Loch, wenn er sich eine andere Wohnung leisten könnte. Wenn man über Gerechtigkeit im Gesundheitswesen nachdenkt, muss man sich überlegen, wie man am besten mit den faktischen Ungleichheiten umgeht, erklärt Sedmak. Gesundheit hat immer auch mit politischer Gerechtigkeit zu tun und doch kann auch sie die Ungleichheit in der Praxis nicht beseitigen.
Gesundheit ist Geschenk. Es kann auch ein Zuviel an Gerechtigkeit geben, macht Sedmak aufmerksam. Wenn jeder Lebensbereich von der Ehe bis zum Sterben vertraglich geregelt ist, wird die Gerechtigkeit kalt. „Der Patient ist nicht bloß Vertragspartner, sondern er leidet.“ Für Sedmak braucht es auch den Blick auf die je besondere Situation. In einer Zeit, in der alles machbar scheint, muss man daran erinnern, dass Gesundheit nicht in der Verfügung des Menschen liegt. Sie bleibt immer auch Geschenk, auf dessen Besitz es kein Recht gibt. Da ist die unterschiedliche Natur der Menschen, mit und ohne Gendefekt, weniger oder mehr widerstandsfähig, erblich belastet oder nicht. „Den lieben Gott kann man nicht beim Menschenrechtsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes verklagen“, meint Peter Ausweger, Geschäftsführer der Koordinationsstelle der oö. Ordensspitäler schmunzelnd: „Trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen von kranken Menschen muss der Zugang zum Gesundheitssystem für alle gleich sein. Hier darf es keine Ungleichheit geben.“
Investieren. Jede Investition, die getätigt wird, muss beitragen, dass der Zugang zu den Gesundheitseinrichtungen und Behandlungen für alle offensteht, so Ausweger. Wenn es hier zu Ungerechtigkeiten kommt, ist das, wie Papst Johannes Paul II. immer wieder betonte, Sünde – strukturelle Sünde.