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Arbeiten für ein Taschengeld

Diakoniewerk und Lebenshilfe fordern für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen sozial- und arbeitsrechtliche Reformen
Ausgabe: 2011/01, Taschengeld, Kulinarium, Diakoniewerk, Lebenshilfe, Arbeit, Taschengeld, Schrauf
05.01.2011
- Ernst Gansinger
20.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten nicht selbstständig versichert. – Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen im Dezember betonen Diakonie und Lebenshilfe: Entwickelte Integration braucht arbeits- und sozialrechtliche Reformen.

Die Rektorin des Evangelischen Diakoniewerkes Gallneukirchen, Pfarrerin Mag. Christa Schrauf, sieht unsere Gesellschaft noch weit entfernt von einem offenen und integrativen Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderungen fehlt es an Wahlmöglichkeiten. Österreichweit arbeiten in den Werkstätten der verschiedenen Träger-Einrichtungen 20.000 Menschen mit körperlicher, geistiger oder Mehrfach-Behinderung. Das Gesetz (ASVG) stuft Betroffene als „erwerbsunfähig“ ein.

Einbeziehen, dazugehören. „Inklusion“ – fortgeschrittene Integration – meint „dazugehören“, „einbezogen sein“. Möglichst viele Menschen mit Behinderungen sollen in den österreichischen Betrieben arbeiten können, auch wenn sie dabei Begleitung brauchen. Arbeit mit sozialrechtlicher Absicherung ist eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Österreich hinkt noch weit seiner 2008 mit der Ratifizierung der Konvention übernommenen Verpflichtung nach. Menschen mit Behinderungen können oft kein selbstbestimmtes Leben bei angemessenem Lebensstandard führen.

Was ist Leistung. Darüber hinaus wird es, so Rektorin Schrauf, weiterhin auch einen geschützten Sektor für Menschen mit sehr schweren Behinderungen und hohem Betreuungs- und Pflegebedarf brauchen. Das Diakoniewerk Gallneukirchen mit über 700 Arbeitsplätzen in etwa 20 Einrichtungen bietet vor allem diesen Menschen Begleitung an. „Die Menschen in unseren Werkstätten leisten etwas, bringen etwas auf den Markt, was bei den Kunden begehrt ist“, sagt Mag. Schrauf. Sie erhalten dafür ein Taschengeld zwischen 25 und 350 Euro im Monat. „Für ihre Möglichkeiten leisten sie das Maximum, nur ins Leistungs-Schema der Gesellschaft passt das nicht.“ Umdenken ist notwendig. Die Gesellschaft wird Antworten finden müssen: Was ist Leistung? Welches Menschenbild haben wir?

Weniger Werkstätten. In einigen Projekten des Diakoniewerkes werden Menschen mit Behinderung bei der Arbeit in Betrieben begleitet. Jeweils drei bis vier Menschen mit Behinderungen finden über solch begleitete Arbeitsgruppen in Unternehmen Beschäftigung, etwa in einem Supermarkt. „Unser Ziel muss es sein, dass immer mehr Menschen mit Behinderung begleitete Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt finden und so die Anzahl der Werkstätten reduziert werden kann“, sagt Christa Schrauf.


„Wir müssen zu einem möglichst hohen Maß an Normalität kommen. Das schließt eine möglichst hohe Selbstbestimmung entsprechend den Bedürfnissen der Betroffenen mit ein.“

„Es ist eine Gratwanderung zwischen Gefährdung und Selbstbestimmung: Was kann ein Mensch mit schwerer Behinderung selbstständig tun, was braucht er, um sich nicht zu gefährden?“
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