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Uneinigkeit in der Kirche über die „Freude der Liebe“

Bei der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene wollen Deutschlands Bischöfe die Gewissensentscheidung des Einzelnen respektieren. Doch das ist nur eine der verbreiteten Lesarten des Papst-Schreibens „Amoris laetitia“ (Freude der Liebe).
Ausgabe: 2017/06
07.02.2017
- Heinz Niederleitner
© Copyright 2016, KNA. Alle Rechte vorbehalten
Es mag die bislang am weitesten gehende Interpretation von „Amoris laetitia“ sein. Doch „Tu, was Du willst“ steht nicht im „Wort der deutschen Bischöfe“, das vergangene Woche veröffentlicht wurde und sich auch mit Ehevorbereitung, Ehebegleitung und Stärkung der Familie beschäftigt. Zwar heißt es, die Entscheidung für den Sakramentenempfang gelte es zu respektieren. Voraussetzung bleibt aber eine ernsthafte Prüfung im Einzelfall und ein geistlicher Prozess, wohl in Begleitung eines Seelsorgers. Auch die Prüfung, ob eine Ehe kirchlich annulliert werden kann, wird genannt. Der Sakramentenempfang könne „nicht in jedem Fall“ das Resultat sein.
Begrüßt wurde das Bischofsschreiben vom „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“. Das konservative „Forum Deutscher Katholiken“ befürchtet eine Verunsicherung und empfiehlt klarzustellen, dass sich das Gewissen an der Kirchenlehre ausrichten müsse.

Strenge in Chur


Einen noch strengeren Weg vertritt der Bischof der Schweizer Diözese Chur, Vitus Huonder: Er sieht in „Amoris laetitia“ keine andere Regelung als jene von Papst Johannes Paul II.: Wenn wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion gehen wollen, dürfen sie demnach keinen Geschlechtsverkehr haben. In der Diözese Rom wiederum wird der Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene nach einem Prozess der Buße nicht ausgeschlossen. Allerdings müsste geprüft werden, ob die staatlich geschiedene Ehe nicht auch kirchenrechtlich annulliert werden könne. Ein „Recht auf den Kommunionempfang“ gebe es nicht, hieß es.

Wer interpretiert den Papst?


Unterdessen ist der Präfekt der Glaubenskongregation, Gerhard Müller, offenbar bemüht, die auseinander driftende Diskussion einzufangen: Einzelne Bischöfe hätten den Papst nicht zu interpretieren, sagte er in einem Interview. Das könne nur der Papst selbst. Dass es nun eine Klärung des Papstes zu dem umstrittenen Teil von „Amoris laetitia“ gibt, ist aber nicht abzusehen. Die vier konservativen Kardinäle Carlo Caffarra, Raymond Burke, Walter Brandmüller und Joachim Meisner hatten versucht, Franziskus zu einer Aussage zu drängen. Dem hat sich der Papst bislang verweigert – was vielleicht auch an der forschen Vorgehensweise der vier Purpurträger liegt.

Eine große Unsicherheit


Freilich sehen nicht nur konservative Kirchenmänner Klärungsbedarf. Auch der „Ökumene-Minister“ von Papst Franziskus, Kardinal Kurt Koch, hatte vergangenen Sommer im Interview mit der Kirchenzeitung gesagt: „Eine Schwierigkeit besteht allerdings darin, wenn Bischofskonferenzen ‚Amoris laetitia‘ so verschieden interpretieren, dass die eine die Türe für den Sakramentenempfang für geschiedene Wiederverheiratete für offen, die andere sie für weiterhin geschlossen erklärt. Dann entsteht unter den Gläubigen eine große Unsicherheit, die überwunden werden muss.“
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