Alternativen zum Strafverfahren wie außergerichtlicher Tatausgleich (mit Kontakt zwischen Opfer und Täter) oder gemeinnützige Leistungen sind deutlich angestiegen.
Derzeit sind in Österreich mehr als 8000 Menschen in Haft. In diesen Tagen bekommen viele von ihnen bischöflichen Besuch. Traditionell geht auch der Bischof von Linz vor Weihnachten in Gefängnisse!
Aber Haftstrafen müssten nicht sein, wagen einige zu denken. Sie weisen darauf hin, dass Strafen nicht Wunden heilen, sondern nur neue Wunden schlagen, so der Rechtsanwalt Ulrich Hahn, er ist Präsident des Deutschen Zweiges des Internationalen Versöhnungsbundes. Auch „Neustart“ (früher: Bewährungshilfe) hat einer Veranstaltung den Titel gegeben: „Strafe muss sein – muss Strafe sein?“.
Es braucht eine Reaktion. Alternativen zum Strafverfahren wie außergerichtlicher Tatausgleich (mit Kontakt zwischen Opfer und Täter) oder gemeinnützige Leistungen sind deutlich angestiegen. Ein Normverstoß braucht eine Reaktion, sagt Harald Felbermair von Neustart. Den Opfern gehe es vielfach nicht um Rache, sondern darum, das Tatgeschehen zu rekonstruieren. Neustart betreut in Oberösterreich jährlich 1600 Tatausgleich-Fälle. Sehr gute Erfahrungen gibt es dabei laut Felbermair auch im Falle häuslicher Gewalt. Die Statistik spricht allgemein Bände: Innerhalb von drei Jahren beträgt die Wiederverurteilungsrate bei der gemeinnützigen Leistung nach Diebstahl 29 Prozent, während sie in der allgemeinen Statistik 42 Prozent beträgt. Noch niedriger ist die Wiederverurteilungsrate beim Tatausgleich nach Körperverletzung: 15 Prozent! Solche Belege präsentierten die Referenten der Neustart-Veranstaltung, die Professoren Dr. Helmut Hirtenlehner und Dr. Alois Birklbauer von der Uni Linz.
Über den Sinn nachdenken. Mit Ulrich Hahn ist über den Sinn von Strafen nachzudenken. Dabei gilt: Die Gesellschaft und nicht nur die Opfer müssen sich mit dem Unrecht auseinandersetzen. Täter haben eine Wiedergutmachung zu leisten. Es geht um die Vermittlung von Einsicht in das verübte Unrecht. Aber – und das ist auch Neustart-Position – es braucht eine Politik, die Verbrechen vorbeugt, statt sie nachträglich zu bestrafen. Strafen, besonders Gefängnisstrafen, machen unsere Gesellschaft nicht sicherer. Dagegen sinkt mit der Dauer einer Haftstrafe die Chance auf Wiedereingliederung.
Ein Gefangenenseelsorger bittet
Markus Vormayr ist katholischer Gefangenenseelsorger in Linz und Asten. Er bittet wie schon in früheren Jahren um Spenden, um für die Häftlinge fremdsprachige Bibeln, Bücher und auch Musikinstrumente wie Trommeln und Gitarren kaufen zu können. Es ist an vielem Bedarf. Die KirchenZeitung gibt auf Anfrage gerne die Spenden-Kontonummer und Abgabe-Adresse für Musikinstrumente weiter.
Zahlen/Fakten
Verurteilungen. Pro Jahr werden etwa 12.000 Menschen in Österreich eingesperrt, nur jede Zwölfte von diesen ist weiblich. Pro 100.000 Einwohner sind etwa 100 Menschen in Haft. Die Verurteilungen nahmen zwar seit 1950 deutlich ab, allerdings steigt seit zehn Jahren der Anteil der Freiheitsstrafen an allen Sanktionen deutlich.
Rückfallshäufigkeit. Binnen fünf Jahren werden wieder verurteilt: 21 % der zu bedingten Geldstrafen, 32 % der zu unbedingten Geldstrafen, 48 % der zu bedingten Freiheitsstrafen und 73 % der zu unbedingten Freiheitsstrafen Verurteilten. – Härtere Strafen schrecken also weniger erfolgreich ab.