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Caritas zur Mindestlohn-Debatte in ihren Kindergärten: „Agieren mit Augenmaß“

Die Positionen haben sich nicht wesentlich verändert. Aber Caritas, Gewerkschaft und viele andere Institutionen, die in Sachen Entlohnung in den Kindertagesbetreuungs-Einrichtungen etwas zu sagen haben, sind im Gespräch.
Ausgabe: 2012/21, Kindergärten, Caritas, Entlohnung, Krabbelstuben, GPA, Hort, Bürgler-Scheubmayr, Hiegelsberger, Ackerl,
23.05.2012
- Ernst Gansinger
Vorigen Montag hat die Caritas die Gewerkschaft der Privatangestellten GPA vom Stand der Entwicklung in der von der GPA beanstandeten Entlohnung in Kinderbetreuungseinrichtungen informiert. Andreas Stangl, GPA-Regionalgeschäftsführer, hat ja verlangt, dass sich die Caritas an den Mindestlohn­tarif hält. Die KirchenZeitungs-Recherchen ergeben dazu eine komplexe Faktenlage:   

280 kirchliche Kindergärten, Krippen und Horte.
In den etwa 280 kirchlichen Kinderbetreuungseinrichtungen gilt ein Entlohnungsschema, das dem des öffentlichen Dienstes angeglichen ist. Der am 1. Jänner 2012 in Kraft getretene Mindestlohn­tarif sieht höhere Gehälter in den ersten zwölf Dienstjahren vor. Das Gehaltsschema des öffentlichen Dienstes beginnt bei niedrigeren Einkommen und steigt mit zunehmendem Dienstalter an.
 
2/3 der Kindergärtnerinnen üben den Beruf mehr als zehn Jahre aus. Mag. Edith Bürgler-Scheubmayr, ­Geschäftsführe­rin der Caritas Oberösterreich für Kinder und Jugendliche, verweist darauf, dass etwa 2/3 der Mitarbeiter/innen in den kirchlichen Kinderbetreuungs-Einrichtungen länger als zwölf Dienstjahre haben. „Wir verstehen das Anliegen, müssen aber mit Augenmaß agieren“, sagt die Geschäftsführerin.

Das erste Jahr. Die GPA sagt, die Caritas dürfe einen Mindestlohntarif nicht missachten. Dieser regelt ein Einstiegsgehalt von 1886,40 Euro/Monat, in kirchlichen Kindergärten verdient man im ersten Jahr 1718,30 Euro.  Diese Differenz sinkt in den weiteren Jahren auf etwa 30 Euro pro Monat. Die Caritas sagt, sie könne nicht ausscheren aus dem Schema, an das sich die öffentlichen Kindergärten (vor allem Gemeinde-Kindergärten) halten. Von denen gibt es 415. Ein Pfarr-Kindergarten wendet sich ja an die Gemeinde, wenn ein Abgang zu decken ist. Und dieser würe natürlich mit höheren Gehältern steigen, mit Gehältern, die über dem öffentlichen Schema lägen. Gesprächs-Reigen. Zudem gibt es eine Reihe von anstehenden und bereits in Gang gebrachten Gesprächen: Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verhandelt über ein neues Gehaltsschema im Öffentlichen Dienst. Es sieht höhere Einstiegsgehälter und eine flachere Einkommenskurve vor. Auf einen baldigen Abschluss der Verhandlungen hofft die Caritas – er würde den Konflikt auf höherer Ebene lösen. Mitte Juni gibt es zudem ein Gespräch der Caritas mit dem Gemeindebund.

Gehalt und Freizeit. Die GPA kritisiert, dass die Caritas so sehr auf den Gleichklang mit dem Gehaltsschema des Öffentlichen Dienstes pocht. Im  Öffentlichen Dienst gebe es aber noch andere Regelungen (etwa mehr Urlaub), die die Caritas nicht übernehme. Auch im kirchlichen Dienstrecht gebe es Regelungen, die der Öffentliche Dienst nicht kenne, erwidert Edith Bürgler-Scheubmayr. Sie weist auf die „Repräsentationszeiten“ hin, die zusätzliche Freizeit für Begleitung bei kirchlichen Festen zur Folge haben. Jedes Schema habe Vor- und Nachteile. Die Caritas bat außerdem die Gemeindereferenten des Landes OÖ, Josef Ackerl und Max Hiegelsberger, um Gespräche.

Weiterziehen. Es hängt vieles mit vielem zusammen. So sei der Caritas auch die Möglichkeit weiterzuziehen (von einer Pfarre in eine andere) und dabei alle erworbenen Rechte mitzunehmen wichtig: Würde eine Kindergärtnerin aus einer Pfarre komme, die im Einklang mit der Gemeinde schon den Mindestlohn bezahlt hat, würde das diese Weiterzieh-Begünstigung erschweren.
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