Jägerstätter und das Konzil
Zum Gedenken des Todestags von Franz Jägerstätter am 9. August war die Friedensaktivistin Hildegard Goss-Mayr zu Gast in St. Radegund und Tarsdorf. Sie erzählte, dass sie gemeinsam mit ihrem Mann Jean Goss während des Zweiten Vatikanischen Konzils längere Zeit in Rom gelebt hatte, um die Bischöfe für die Frage von „Krieg und Frieden“ zu sensibilisieren. Dass das Konzil schließlich das Recht jedes Menschen auf Kriegsdienstverweigerung anerkannte, geht wesentlich auf den Einsatz der Gruppe um das Ehepaar Goss-Mayr zurück. Das Beispiel Franz Jägerstätters spielte in diesem Lobbying ausdrücklich eine Rolle, betonte Hildegard Goss-Mayr.
Gutscheine sind 30 Jahre gültig Nach wie vor ist der Gutschein eine der beliebtesten Geschenkideen. Doch mit der Überschreitung des Ablaufdatums wurde das gut gemeinte Präsent schon oft zum Ärgernis. Nun hat der Verein für Konsumenteninformation mit einer Klage gegen die Gutscheine der Firma Webhotels eine richtungsweisende Entscheidung erreicht: Der Oberste Gerichtshof erklärte die zweijährige Befristung von Thermengutscheinen, wie sie die Online-Plattform verkaufte, für ungültig, da Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig sind. Von der Wirtschaftskammer wurde das Urteil kritisiert, da es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung handelt. Unterstützung für Konsument/innen, die einen abgelaufenen Gutschein einlösen wollen, gibt es von der Arbeiterkammer: Sie stellt einen Musterbrief zur Verfügung.
• Musterbrief auf www.ak-konsumenten.info und weitere Auskünfte unter konsumenteninfo@akooe.at