Die Karwoche und Ostern sind mit viel Musik im Gottesdienst verbunden. Vor 50 Jahren hat Papst Paul VI. in Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils mit der Instruktion „Musicam sacram“ neue Wege in der Kirchenmusik eröffnet.
Die Musik kann das Gebet inniger zum Ausdruck bringen, die Einmütigkeit fördern und sie hilft, die Gottesdienste mit größerer Feierlichkeit zu vollziehen und die Herzen inniger zu Gott emporzuheben“, heißt es in „Musicam sacram“. Deshalb überrascht es nicht, dass die Instruktion auf frühere Entwicklungen aufbauen konnte. Schon die Liturgische Bewegung vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil hatte der Musik eine besondere Rolle zugewiesen, vor allem für die aktive Beteiligung der Gläubigen („Betsingmesse“). Das Konzil bezeichnete in der Liturgiekonstitution die Kirchenmusik als „einen Reichtum von unschätzbarem Wert“.
Neu war, dass der „mit dem Wort verbundene Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht“: Die Musik sollte alle Mitfeiernden einbinden. Im vorkonziliaren Gottesdienst war das Musizieren von Laienchor und Volk während der Liturgie nicht notwendig gewesen, vielmehr Beiwerk, da der Klerus allein für den gültigen Vollzug zuständig war.
Die Gemeinde nimmt teil
Die Teilnahme der Gemeinde im Volksgesang und in ihrer jeweiligen Sprache wurde deshalb in den Vordergrund gerückt. Auch mit der Neuschaffung von kirchenmusikalischen Werken sollte die tätige Teilnahme der ganzen Gemeinde gefördert werden. Daneben sollten sich professionelle Kräfte um die Musik der Chöre und der Orgel kümmern, wobei auch andere Musikinstrumente grundsätzlich zugelassen wurden.
Den Glauben zusingen
Diesen Auftrag des Konzils klarer auszudrücken, war die Aufgabe der Instruktion „Musicam sacram“, welche nach Billigung durch Papst Paul VI. am 5. März 1967 veröffentlicht und mit Pfingstsonntag 1967 in Kraft gesetzt wurde. Die jetzt von der ganzen Gemeinde getragene Liturgie wurde nun zum Kommunikationsgeschehen zwischen Gott und den Menschen, aber auch der Menschen miteinander. Sie singen einander in diesem Sinne in aktiver Teilnahme den Glauben zu, sie bekennen musikalisch ihre Glaubenserfahrungen und sie erheben ihr Herz zu Gott. Damit war der Muttersprache auch im Volksgesang der kirchenamtliche Weg bereitet, wenngleich dem lateinischen Gregorianischen Gesang der Vorzug gegeben wurde. Der alte Schatz der Kirchenmusik sollte erhalten und zugleich neue Werke geschaffen werden.
Kein Unterschied zwischen Geschlechtern
Das Zusammenspiel zwischen Gemeinde und Vorsänger beziehungsweise Vorsängerin wurde unterstrichen. Es wurde kein wesentlicher Unterschied mehr gemacht zwischen den Geschlechtern. Frauen wie Männer können seit damals den liturgischen Dienst des Kantors bzw. der Kantorin ausüben. Der Antwortpsalm als ein mit dem Volk zu musizierendes Element wurde betont. Volksgesang und Chorgesang sollten ausgewogen sein. Dem ganzen Volk zugeordnet wurden das Glaubensbekenntnis, der Heilig-Ruf, die Lamm-Gottes-Meditation und das Vaterunser.
Grundsätzlich gilt nun: Alles, was gesungen werden kann, sollte auch gesungen werden. Auch das Schweigen wird als Element angesprochen, ergibt es sich doch selbst aus der Musik und bietet den Freiraum zum persönlichen Gebet. Schließlich wurde auch der sogenannte Inkulturationsaspekt angesprochen: Musik und Gesang hat mit dem Empfinden eines jeden Volkes und jeder Kultur zu tun.
Bereits die Gesangbücher der 1960er und 1970er Jahre im deutschen Sprachraum haben den Herausforderungen von „Musicam sacram“ entsprochen und die Gemeinde beim aktiven Mitsingen begleitet. Das neue Gotteslob von 2013 führt dieses Anliegen konsequent weiter. Es wird darin zum Beispiel darauf geachtet, dass sämtliche Antwortpsalmen gesungen werden können und dass die geprägten Zeiten auch inhaltlich gute Gestaltung finden können durch Lieder, die deutlicher biblisch geprägt sind – vor allem im Bereich des neuen geistlichen Liedguts. Wertvoll ist auch die Mehrstimmigkeit, die dem Gesang mit der Gemeinde größere Feierlichkeit gibt. Man kann durchaus sagen, dass das neue Gotteslob eine weitere Stufe in der Verwirklichung von „Musicam sacram“ darstellt. Im deutschen Sprachraum sind wir damit durchaus vorbildlich unterwegs, nicht zuletzt durch Impulse, welche bis in die Reformationszeit zurückreichen.
Was noch zu entdecken ist
Die Umsetzung von „Musicam sacram“ ist aber weiterhin als Aufgabe in der Kirche zu sehen: Das gemeinsame Singen der Psalmen muss noch erst entdeckt werden. Der Antwortpsalm nach der Lesung wird oft vernachlässigt. Das musikalische Gestalten bei der Feier der Sakramente könnte deutlicher von der Gemeinde getragen werden.
Im Bereich der Inkulturation, also beim Eingang von volksmusikalischen Elementen in die Liturgie, sollte der Geist der Liturgie vor Augen stehen und die Eigenart der einzelnen liturgischen Elemente Maßstab zum Beispiel bei der Auswahl von Liedern sein. Die dialogischen Elemente von Vorsteher und Gemeinde (z. B. „Der Herr sei mit euch“ – „Und mit deinem Geiste.“) könnten öfters gesungen werden. Die Chöre könnten bewusster das gemeinsame Musizieren mit der Gemeinde im Blick haben, und an den Hochfesten sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur der Chor singt und auch nicht zu sehr in lateinischer Sprache musiziert wird.
Zum Autor: Pater Dr. Ewald Volgger OT ist Universitätsprofessor für Liturgiewissenschaft und Sakramentaltheologie an der Katholischen Privatuniversität Linz.