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Sparen auf Kosten Minderjähriger

Bis Ende November sollen 1000 Asylwerber von jenen Bundesländern, die bisher ihre Quote nicht erfüllt haben, aufgenommen werden. Besonders kritisch ist die Lage von minderjährigen Flüchtlingen.
Ausgabe: 2012/44, Asylgipfel, Asylwerber, Flüchtlinge, Don-Bosco-Flüchtlingswerk, Caritas
31.10.2012
Die Sprecher der Initiative „Gegen Unrecht – Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ zeigten sich nach dem Asylgipfel Ende Oktober zuversichtlich, „dass jetzt endlich umgesetzt wird, was Bund und Länder seit Jahren zugesagt haben“. Anlass für den vom Innenministerium einberufenen Gipfel mit den Vertretern der Bundesländer war die katastrophale Überfüllung des Erstaufnahmelagers Traiskirchen. Grund dafür ist die Tatsache, dass mit Ausnahme von Wien und Niederösterreich die Länder nicht bereit waren, die in einem 15a-Vertrag aus-
gehandelten Quartiere für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Besonders heftig kritisiert wurde von den Initiative-Sprechern, dass im Lager Traiskirchen auch rund 600 minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge ohne entsprechende Betreuung untergebracht sind.

Die Initiative „Gegen Unrecht – Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ war 2010 von der Caritas, der evangelischen Diakonie, SOS-Kinderdorf und Amnesty International gegründet worden. Anlass war, dass zwei kleine Zwillingsmädchen von ihrer kranken Mutter getrennt und brutal abgeschoben wurden. In kürzester Zeit konnten damals österreichweit 116.000 Unterschriften gegen diese Vorgangsweise und für eine Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung gesammelt werden. Trotz einiger Fortschritte bezüglich der Kinderrechte wurde weiterhin eine große Anzahl von minderjährigen Flüchtlingen über Monate im Aufnahmezentrum Traiskirchen verwahrt, obwohl für sie eigentlich die Jugendwohlfahrt mitzuständig wäre. Ein Grund für die Schwierigkeit der angemessenen Unterbringung und Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen ohne Eltern ist der Umstand, dass der Staat für deren Unterhalt nur halb soviel bezahlt wie für heimische Kinder. Damit kann eine ordentliche Begleitung (Deutschkurse, Schulhilfe, psychologische und rechtliche Unterstützung, Freizeitgestaltung …) nicht geleistet werden. 
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