Wie tickt Österreich in Asylfragen? Wie ticken die Behörden? Warum dauert ein Verfahren lange? Warum dringt ein Asylsuchender mit seinen Gründen durch, warum ein anderer nicht?
Dieser Artikel dokumentiert eine KirchenZeitungs-Recherche zu Asylfragen. Es ist eine Dokumentation der sich im Kreis drehenden Argumentation und des Abrutschens an Stehsätzen. Eine Dokumentation auch der Emotionslosigkeit des österreichischen Asylwesens.
Problematische Sachverhalte
Immer wieder werden wir aufmerksam gemacht auf problematische Sachverhalte. Etwa, wenn Menschen, die viele Jahre in Österreich leben und gut integriert sind, abgeschoben werden. Oder wenn Flüchtlinge, die hier zum Christentum konvertierten, zurück in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, obwohl sie durch ihre Konversion zusätzlich bedroht sind, etwa Iraner ...
„Dort finden Sie alles“
Stimmen die Berichte? Wenn sie stimmen, warum handelt die Behörde so? Dazu fragte die KirchenZeitung beim Bundesasylamt Linz nach. Wir dürfen nichts sagen, sagte man dort. Ich sollte mich an das Bundesministerium für Inneres wenden. Der Sprecher der Ministerin zeigte sich zuständig, verwies aber auf die Homepage des Ministeriums: „Dort finden Sie alles.“
Kein Kommentar
Vieles habe ich dann nicht gefunden und deshalb erneut nachgefragt: Warum kommt es immer wieder zu langen Asylverfahren, wo doch das Ministerium selbst auf seiner Homepage informiert, dass die Verfahrensregeln „noch effizienter gestaltet“ sind. Der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, hält der Behauptung langer Asylverfahren die Statistik entgegen: 60 Prozent der Verfahren werden in den ersten drei Monaten entschieden, 80 Prozent im ersten halben Jahr, 90 Prozent in acht Monaten. Einzelne Verfahren dauern länger. Aber „zu Einzelfällen gibt das Ministerium keinen Kommentar ab“.
Mangelnde Information
Gehen wir also zu allgemeinen Problemen. Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR nennt in einem Bericht zur Situation von Asylwerbern in Österreich unter anderem mangelnde Information als Problem. Es stuft den Wunsch von Asylwerber/innen als berechtigt ein, dass es eine Mindestzeit von der Vorladung bis zum Termin geben soll. Nur so könne gesichert werden, durch Rechtsberater/innen vorbereitet und begleitet zu werden. Tatsache aber ist, so das UNHCR, dass es häufig zu sehr kurzfristigen Vorladungen kommt. Diese Aussage weist Ministeriumssprecher Grundböck als Pauschalbehauptung zurück. Das Innenministerium gebe aber, das könne er sagen, etwa acht Millionen Euro im Jahr für Rechtsberatungen aus. In allen Erstaufnahmestellen, so Grundböck, liegen in mehreren Sprachen Infoblätter auf. Das Verhältnis zum UNHCR beschreibt er mit „positivem Einvernehmen“.
Länderbewertungen
Im Asylverfahren spielen allgemeine Bewertungen der Länder, aus denen die Flüchtlinge kommen, eine Rolle. Wie kommt Österreich zu diesen Länderbewertungen? Wie etwa dazu, die Gefährdung einer Aserbeidschanerin als nicht gravierend einzustufen? Die Staatendokumentation werde im Bundesasylamt geführt. „Aber es wird jeder einzelne Antrag separat geprüft“, sagt Grundböck. Aber: Pauschalbehauptungen werden nicht kommentiert und zu Einzelfällen gibt es keinen Kommentar.
„Wichtiges Prinzip“
Bleibt noch die Frage zu den abgeschobenen Konvertiten. „Das Refoulement-Verbot ist ein wichtiges Prinzip“, antwortet Grundböck. Aber genau das sei ja nicht beachtet, wenn konvertierte Iraner in den Iran zurückgeschoben werden, wende ich ein. „Das Refoulment-Verbot ist ein wichtiges Prinzip“, wiederholt der Innenministeriums-Sprecher seine Stellungnahme.
So bleibe ich ratlos zurück mit den Sätzen ohne Inhalt: „Zu Einzelfällen gibt es keinen Kommentar“, „Pauschalbehauptungen werden zurückgewiesen“ und „Das Refoulement-Verbot wird eingehalten“. Wie muss es Menschen auf der Flucht gehen, wenn sie in solches Dickicht von Stehsätzen kommen?
Stichwort
Refoulement-Verbot. Verbot, einen Flüchtling in ein Land zurückzuschicken, in dem sein Leben gefährdet sein könnte.
Asyl in Österreich. Bis Ende Dezember 2012 wurden in Österreich 15.819 Asylverfahren rechtskräftig entschieden. 3505 Menschen erhielten rechtskräftig Asyl, in 10.436 Fällen gab es negative Entscheidungen.
Subsidiärer Schutz. Dieser gilt für eine Person, die kein Asyl bekommen hat, aber dennoch in ihrer Heimat gefährdet ist, ihr Leben zu verlieren oder Folter bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt zu werden. Österreich sprach 2012 etwa 2000 subsidiäre Schutzgewährungen aus.