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Gefängnis ist nur das allerletzte Mittel

In Österreichs Gefängnissen ist jeder neunte Häftling unter 21 Jahre alt. Gefängnis aber sollte das letzte Mittel sein, besonders für straffällig gewordene Jugendliche. Darin stimmen Jugendrichterin Ulrike Nill vom Landesgericht Wels und der Leiter von NEUSTART OÖ, Lukas Schmid, überein.
Ausgabe: 2013/16, Gefängnis, Jugendliche, Neustart, Schmid, Nill
16.04.2013
- Ernst Gansinger
„In allen Gesellschaften kann man beobachten, dass junge Menschen eher mit dem Gesetz in Konflikt kommen“, gibt Lukas Schmid zu bedenken. Jugendliche und junge Erwachsene wollen an die Grenzen gehen. Die Gesellschaft müsse darauf angemessen reagieren.

Gewöhnung statt Abschreckung


Ulrike Nill nimmt Bezug auf Studien der Linzer Uni-Professoren Birklbauer und Hirtenlehner, die nachweisen, dass härtere Strafen nicht die Rückfalls-Häufigkeit senken. Wichtig ist, von der Polizei erwischt zu werden. Die erste Nacht im Gefängnis kann heilsam sein. Aber schon nach wenigen Tagen, so Nill, verliert die Haft den Abschreckungs-Charakter, an seine Stelle tritt der Gewöhnungseffekt. Daher plädiert die Jugendstrafrichterin Nill dafür, die Instrumente der Diversion – Tatausgleich und gemeinnützige Arbeit – häufiger zur Anwendung  zu bringen. Sie hat mit diesen gute Erfahrungen.

Universität des Verbrechens


Haft erreicht oft das Gegenteil, warnt Lukas Schmid von NEUSTART, denn statt die Jugendlichen in die Gesellschaft hereinzuholen, würden sie isoliert. „Die Justizanstalt ist die Universität des Verbrechens“, zitiert Schmid einen deutschen Wissenschafter. NEUSTART ist mit justiznaher Sozialarbeit in der Bewährungs-, Haftentlassenen- und Opferhilfe sowie in der Prävention tätig. Der Verein betreut auch diversionelle Vorgangsweisen – „Tatausgleich“ und gemeinnützige Arbeit (siehe Randspalte). Diversion komme verstärkt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Einsatz.

Heilsame Stunden


Richterin Ulrike Nill, die eine Tendenz zu härteren Strafen wahrnimmt, plädiert dafür, dass die Gerichte die diversionellen Möglichkeiten total ausschöpfen. „Jede Stunde, die die Jugendlichen dabei leisten, ist sehr heilsam und es funktioniert gut“, wie sie aus der Praxis weiß. Eine Praxis, die sich im Jahr mit etwa 200 Akten  – und damit mit Menschen-Schicksalen – auseinanderzusetzen hat. Der Tatausgleich sei für Opfer und Täter ein Gewinn. Durch die gemeinnützige Arbeit traut man den Menschen zu, dass sie etwas können. Etwa jener Jugendliche, der diversionell Freizeit für Asylwerberkinder gestalten musste: Er ist vom eingeschlagenen rechtsradikalen Weg weggekommen. 

Zur Sache


Täter. Im Jahr 2011 wurden 259.000 Tatverdächtige ermittelt, 28.000 von ihnen waren zwischen 14 und 18 Jahre jung. 36.461 wurden rechtskräftig verurteilt, 23.085 mal Haft verhängt.

Zweck der Freiheitsstrafe. „Der Vollzug der Freiheitsstrafen soll den Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen ...“ (§ 20 Strafvollzugsgesetz)

Diversion. Die Staatsanwaltschaft kann bei leichter oder mittelschwerer Kriminalität durch diversionelle Maßnahmen (z. B. Tatausgleich und Erbringung einer gemeinnützigen Leistung) die Verfolgung einer Straftat aussetzen und bei erfolgreichem Abschluss von der Verfolgung zurücktreten. Offizialdelikte kann auch das Gericht diversionell erledigen.
 
Tatausgleich.
Der Beschuldigte ist bereit, für die Tat einzustehen, z.B. den Schaden wieder gutzumachen. OÖ 2012: 1264 Personen, davon 210 junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre)  und 194 Jugendliche (14 bis 18 Jahre).

Gemeinnützige Arbeit.
Die Beschuldigten sind bereit, für die Tat einzustehen und in der Freizeit Leistungen bei einer Einrichtung zu erbringen. OÖ 2012: 427 Personen, davon 104 junge Erwachsene und 175 Jugendliche.

Bewährungshilfe.
Sie kann statt einer Haftstrafe oder bei einer bedingten Entlassung aus einer Haft angeordnet werden.  Von den 1751 Klient/innen des Jahres 2012 in Oberösterreich waren 390 junge Erwachsene und 409 Jugendliche.

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