200.000 Österreicher/innen pflegen ihre Angehörigen zu Hause. Sie sollen künftig bei Bedarf die Möglichkeit haben, drei Monate in bezahlte Pflegekarenz zu gehen. Die Caritas spricht von einem großen Fortschritt.
Jemand erleidet einen Schlaganfall und muss nach dem Spitalsaufenthalt gepflegt werden. Jemand muss aus seiner bisherigen Wohnung, weil er oder sie aufgrund einer zunehmenden Verwirrung (Demenz) nicht mehr allein leben kann. Bisher mussten sich Arbeitnehmer oft unbezahlten Urlaub nehmen oder sogar kündigen, um bei einem plötzlich auftauchenden Pflegebedarf oder einer sich dramatisch verschlechternden Situation ihren Angehörigen beizustehen. Ab 2014 soll es dafür ein bezahltes „Zeitfenster“ geben. Vor kurzem schickten Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner ihren Entwurf für ein Pflegekarenzgesetz in Begutachtung. Die wichtigsten Eckpunkte sind:
- Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit kann in Anspruch genommen werden, wenn der pflegebedürftige Angehörige Pflegegeld ab Stufe 3 erhält; bei Minderjährigen und Demenzkranken ab Stufe 1.
- Die Dauer der Pflegekarenz bzw. der Pflegeteilzeit kann pro Angehörigem ein bis drei Monate betragen; die Familienhospizkarenz für die Begleitung Sterbender bzw. schwerkranker Kinder beträgt wie bisher zwischen drei und neun Monaten. Verschlechtert sich der Zustand eines Angehörigen, sodass die Pflegestufe erhöht wird, kann erneut Karenz beantragt werden.
- Während der Dauer der Karenz bzw. Teilzeit besteht Anspruch auf Karenzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes – maximal 1400 Euro im Monat. Bei der Familienhospizkarenz können zusätzlich Mittel aus dem Härtefonds beantragt werden. Während der Karenzzeit bleibt die Sozialversicherung aufrecht.
- Der Wermutstropfen im Ministerentwurf: Es gibt – anders als bei der Kinderkarenzzeit – keinen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist notwendig. Die Caritas fordert hier eine „Nachbesserung“, da es schon bei der bisherigen Familienhospizkarenz immer wieder zu Problemen mit Arbeitgebern gekommen sei.