Der Film "Die dritte Option" umkreist den Paragraf 97 des österreichischen Strafgesetzbuches: Die Abtreibung von Kindern mit schwerer Beeinträchtigung.
Ausgabe: 2017/37
13.09.2017 - Heinz Niederleitner
„Nach der Geburt haben wir nur die Optionen, zu lindern oder zu helfen. Und vor der Geburt haben wir noch eine dritte Option: zu töten.“ Dies ist die Stimme eines Arztes – eine der vielen Stimmen, die in Thomas Fürhapters Film „Die dritte Option“ zu einer Möglichkeit Stellung nehmen, die Paragraf 97 des österreichischen Strafgesetzbuches einräumt: Eine Abtreibung bleibt straflos, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“. Eine Frist gibt es in diesem Fall nicht.
Assoziationen
Zu den Stimmen im Film gehören betroffene Frauen und Paare, Mediziner und die Moraltheologen Günter Virt und Ulrich Körtner. Nur erkennt und sieht man niemanden: Die Statements werden von Schauspielern verlesen. Das soll die Emotionalität aus dem Vordergrund nehmen – und tiefer wirken. Dasselbe gilt für die ruhigen, meditativen Bilder, die auf den ersten Blick oft nur im Kontrast mit Abtreibung zu tun haben: eine Geburt, Kinderfotografie, Spielzeug – aber auch Unterricht und Therapie für beeinträchtigte Kinder, die Herstellung eines Kindersargs, ... Der Film verlässt sich darauf, dass beim Publikum eigene Assoziationen entstehen. Vorgegeben wird nichts. Befürworter und Kritiker kommen zu Wort. Das macht den Film nicht einfach „konsumierbar“. Umso mehr regt das auch künstlerisch gelungene Werk zum Nachdenken an. Das ist wichtig, zumal die „embryopathische Indikation“ für eine Abtreibung (also bei voraussichtlicher Behinderung) oder die Bedeutung des Wortes „behindert“ gesellschaftlich wenig diskutiert werden. Heinz Niederleitner Der Film startet am 20. September 2017 im Moviemento in Linz.Zum Film:diedritteoption.at