KOMMENTAR_
Eine Stellungnahme zu dem allgemein beachteten Bericht über den Zukunftsweg lautete „Endlich geschieht etwas“. Ich möchte sagen, endlich geschieht viel – hoffentlich. Die Einteilung der Diözese in Dekanate war schon lange überholt, aber sich an den Inhalt des stark ausgeweiteten Begriffes Pfarre und Pfarrer zu gewöhnen, bedarf schon einiger Anstrengung. Da muss man die Kirche wirklich weit denken. Über die Bezeichnung „Titularpfarrer“ sollte man noch einmal nachdenken. Das sind allerdings nur Äußerlichkeiten, auf die Inhalte kommt es an, und dazu sage ich nur: Die Richtung stimmt. Die Pfarrgemeinden sollen weiterhin eine lebendige Zelle des Glaubens bleiben.
Rudolf Stanzel, Windischgarsten
Als eine, die sich schon lange nach Veränderungen in der Kirche sehnt, verfolge ich interessiert das Geschehen rund um die Strukturreform. Ich komme mit manchem nicht klar und habe einige Fragen: Wenn z. B. aus 16 Pfarren (16 Rechtspersonen) eine einzige Pfarre (1 Rechtsperson) wird, was ist das anderes als eine Fusion? Und: Eine eigene Finanzverwaltung sagt nichts darüber aus, wer der Eigentümer von Grund und Vermögen ist und wer das Sagen darüber hat. Auch geht aus den Informationen nicht hervor, welche Rechtssicherheiten und welche Entscheidungsrechte (neben vielen Pflichten) den Pfarr-Gemeinden bleiben. Und: Besteht nicht die Gefahr, dass ein „gewalttätiges“ kollektives Zerschlagen der Pfarren schweren, irreversiblen Schaden anrichtet und kaputt macht, was vielleicht jetzt noch funktioniert? Gäbe es nicht die Möglichkeit von Pilot-Großpfarren, an denen man realistisch lernen kann? Oder die Möglichkeit für die Pfarren, sich selber dafür zu entscheiden, wenn es an der Zeit ist?
Meine Erfahrung im Pilotprojekt eines Seelsorgeraumes zeigt, dass wir in einem kleinstrukturierten Land leben, dass es schwer ist, Grenzen zu überwinden und dass die Vernetzung eines Großraumes mit einer guten Kommunikationsstruktur sehr viel zusätzlichen Aufwand (und Personal) bedeutet und dennoch meist unbefriedigend bleibt.
Ich kann nur sagen: Bitte Vorsicht! Der Prozess des Planens in der oberen Ebene braucht auch einen Prozess des Werdens an der Basis, des Hineinwachsendürfens in Neues, das sich – so wie in der Natur – vielleicht noch ganz andere Wege sucht. Was wir bräuchten, wäre ein der Wirklichkeit angepasstes Kirchenrecht, das klare Herangehensweisen ermöglicht und uns nicht ständig zwingt, uns nach allen Richtungen hin zu verbiegen!
Marianne Pichlmann, PAss Seelsorgeraum Almtal
Gratuliere zu den wohldurchdachten neuen Strukturplänen. Ich wünsche allen Beteiligten viel Mut und Kreativität bei der Umsetzung, damit unsere lebendige Kirche nahe bei den Menschen heilsam wirken kann. Dies kann gut gelingen, wenn sich Männer und Frauen, Geweihte und Laien in unserer Kirche gegenseitig wertschätzen. Ich habe noch einen persönlichen Wunsch: Die Sprache der Liturgie geht weit am Leben der Menschen vorbei. Lasst uns neue Feierformen entwickeln, in denen sich viele getragen und beheimatet fühlen mit ihren Sorgen, mit ihren Freuden, mit ihrer Trauer und ihren Hoffnungen. Jesus würde sich mit uns freuen.
Bernhard Holzner, Kleinreifling
Grundsätzlich ist die Gründung von größeren Pfarren zu begrüßen. Seit Jahrzehnten scheint die Devise „Pfarre ist Subjekt“ bzw. „keine Pfarre wird aufgelöst“ ein nahezu unangreifbares Dogma in der Dioezese Linz gewesen zu sein. Nun sollen alle Pfarren aufgelöst werden?
Aber die aufgelösten Pfarren leben in den „Pfarr-Gemeinden“ fort. Das scheint wiederum zumindest Etikettenschwindel und Augenauswischerei, wenn nicht sogar ein Für-dumm-verkaufen der Menschen bzw. sogar Unwahrhaftigkeit zu sein, um in eine Situation zu kommen, in der man den Laientheologen leitende Funktionen zuteilen kann.
Im Großen und Ganzen könnte man unter Umständen zur Meinung kommen, das ganze ziele auf eine (sich lange anbahnende) Abwertung der Priester und eine (lang ersehnte) überdimensionale Aufwertung der Laien-Theologen ab, sodass man sie auch nicht mehr als „Assistenten“ bezeichnen muss.
Msgr. Walter Plettenbauer, Propst von Mattighofen
Seit 1. Jänner 2019 wird der Familienbonus bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Um den Familienbonus von 1.500 € für ein Kind voll auszuschöpfen, muss ein Elternteil zumindest 1.750 Euro brutto pro Monat verdienen, für zwei Kinder 2.250 €. Wer drei Kinder hat, für den sind das 4.500 € Steuerersparnis – Voraussetzung hierfür ist allerdings ein Bruttomonatseinkommen von mindestens 2.700 €! Für geringverdienende Alleinverdiener gibt es nur einen Kindermehrbetrag von 250 € pro Kind und Jahr. Diesen bekommen sie auch, wenn sie weniger als 11.000 € im Jahr verdienen und keine Einkommensteuer zahlen.
Aber die in der vor Kurzem reduzierten Mindestsicherung landenden Eltern, Arbeitslosen oder Karenzgeldempfänger bekommen für ihre Kinder gar nichts! 70 % der Mindestsicherungsbezieher sind „Aufstocker“ – das bedeutet, ihr Einkommen aus Erwerbsarbeit reicht zum Leben nicht aus! Trotzdem bekommen sie keinen einzigen Euro aus dem Familienbonus! Laut WIFO können 883.400 Familien den Familienbonus ganz oder teilweise ausschöpfen, 107.000 erhalten nur den Kindermehrbetrag von 250 € pro Kind. 25.300 Familien gehen ganz leer aus.
Ist das gerecht? Das fördert kaum die Kinder von Alleinerzieherinnen. Und diese Regelung benachteiligt besonders Kinder von armen Mehrkinderfamilien. Die gibt es!
Eine zusätzliche Förderung von Steuern zahlenden Eltern ist begrüßenswert. Der Mittelstand bekommt jetzt eine nennenswerte Unterstützung für seine Kinder. Das ist gut. Diese Bonuszahlung ist nicht begrenzt – wohlhabende, reiche und auch sehr reiche Eltern erhalten ebenfalls 1.500 € pro Kind und Jahr. Warum man dann – bei so viel Großzügigkeit mit Steuergeld – Kindern immer mehr an staatlicher Unterstützung entzieht, je ärmer ihre Eltern sind, ist unverständlich. Ist das „christlich-sozial“?
Gertraud und DI Karl Gebel, Altenberg
Frische, sportliche Kinder im Skianzug auf der Piste lächeln derzeit von Werbetafeln. Sie preisen den neuen Familienbonus in der Höhe von 1.500 € pro Kind an, auf den unsere Regierung so stolz ist.
Ganz so stimmt das aber nicht: Volle 1.500 € gibt es nur für Kinder, deren Eltern den steuerlichen Bonus geltend machen können. Und die anderen Kinder? (...) Während also die Bonus-Kinder auf der Skipiste kalte Hände bekommen, dürfen jene, deren Eltern Mindestsicherung beziehen, daheim in der kalten Wohnung frieren. Deren Eltern können nämlich, wie ich der Gemeindezeitung entnehmen konnte, nicht um 152 € (!) Heizkostenzuschuss pro Jahr ansuchen. Frieren dürfen aber beide Kinder – das ist doch gerecht – oder?
Mag. Monika Gebetsroither-Hartl, Kirchberg-Thening
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