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Die drohende Abschiebung eines gut integrierten Lehrlings aus Ried im Innkreis nach Afghanistan nehmen Bischof Manfred Scheuer und Caritas-OÖ-Direktor Franz Kehrer zum Anlass, die Anwendung des humanitären Bleiberechts zu fordern.
Der Fall zeige neuerlich auf, "dass das humanitäre Bleiberecht zu selten zum Einsatz kommt", so Bischof Scheuer und Direktor Kehrer in der Pressemitteilung der Katholischen Kirche OÖ vom 8. Mai 2018. Mit dem humanitären Bleiberecht würden Integrationsleistungen gewürdigt, die im vorliegenden Fall sicherlich gegeben sein. "Wir bitten die Verantwortlichen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) um Sensibilität. Wir erlauben uns die eindringliche Bitte, im Sinne der positiven Integration und der Humanität die Anwendung des Bleiberechts noch einmal wohlwollend zu prüfen. Humanitäres Bleiberecht sollte nicht „totes Recht“ bleiben."
Asylpolitik solle nicht zunehmend defensiv betrieben und Asylwerber/innen nicht als Bedrohung gesehen werden. Vor allem junge Asylwerber/innen, die in einer Lehre sind, sollten nicht abgeschoben werden. "Das ist für Flüchtlinge von enormer Bedeutung, aber auch eine Frage der Fairness gegenüber den engagierten Lehrbetrieben, wie in diesem Fall der Malerei Großbötzl."
In der Aussendung wird zudem auf das Missverhältnis zwischen der Entscheidungspraxis bei Asylwerber/innen aus Afghanistan und den Berichten aus ihrem Herkunftsland festgestellt. Während die Berichte in den letzten Monaten und Jahren eine zunehmende Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage in Afghanistan nahelegen, würden Anträge afghanischer Asylsuchender immer häufiger negativ entschieden, so die Wahrnehmung von Bischof und Caritas-OÖ-Direktor.
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