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Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:
- Das Recht auf Gleichbehandlung
- Das Wohl des Kindes hat Vorrang.
- Das Recht auf Leben und Entwicklung
- Achtung vor der Meinung des Kindes
Bildung, Gesundheit, elterliche Fürsorge, aber auch Schutz im Krieg und auf der Flucht sind nur einige wenige Grundrechte, die diesen Prinzipien zugeordnet sind.
„Als die Konvention in Kraft trat, war es international noch nicht möglich, sie ausdrücklich auch für ungeborene Kinder gelten zu lassen“, kritisiert Martina Kronthaler, Generalsekretärin von „Aktion Leben Österreich“. Mittlerweile gibt es aber eindeutige wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedeutung der vorgeburtlichen Zeit, die zu berücksichtigen sind. In ihrer neuen Broschüre „Kinderrechte von allem Anfang an“ wird vor allem auf die Verletzung der Kinderrechte durch ein steigendes Angebot an künstlichen Befruchtungen und die vorgeburtliche Diagnostik und ihre Folgen hingewiesen. Die „Aktion Leben“ fordert mehr staatliche Unterstützung, ein besseres Angebot von Schwangerenberatungen und mehr vorgeburtliche Beziehungsförderung. Für Leihmutterschaften und „Kinder auf Bestellung“ will man ein generelles Verbot erreichen, da dies dem Verbot des Handels mit Kindern widerspreche.
Kinderrechte von allem Anfang an. Broschüre, 32 Seiten, Preis: 4 Euro + Versand. Nähere Infos auf www.aktionleben.at
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