Am 20. Jänner findet in Österreich die erste Volksbefragung nach Artikel 49b Bundes-Verfassungsgesetz statt. Es geht um die Frage, ob die allgemeine Wehrpflicht beibehalten werden soll oder nicht. Damit hängen auch weitere Fragen zusammen. Die Regierungsparteien haben sich verpflichtet, das Votum der Bevölkerung auch politisch umzusetzen.
Immer mehr Eltern leben als unverheiratete Paare in einer intakten Lebensgemeinschaft. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen nehmen besonders darauf Rücksicht und treten Anfang Februar 2013 in Kraft.