Wort zum Sonntag
Der Erzbischof von Lyon war im März 2019 in erster Instanz schuldig gesprochen worden. Bereits 2016 war gegen Barbarin ermittelt worden, weil er Fälle sexuellen Missbrauchs durch den Priester Bernard Preynat nicht bei den staatlichen Behörden angezeigt habe. Damals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einigen Monaten ein.
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