Wort zum Sonntag
Die Kritik wird auch getragen von Organisationen wie dem Katholischen Familienverband, der Aktion Leben, der Caritas, der Diakonie und den in der Armutskonferenz kooperierenden Organisationen. Zu den zahlreichen Kritikpunkten gehört vor allem die Behandlung von kinderreichen Familien: Während für das erste Kind noch 215 Euro pro Monat vorgesehen sind, sind es für das zweite nur mehr 129 und für das dritte 43 Euro. Neben der Höhe der Geldleistung wird auch die fehlende Bescheidpflicht angemahnt, was eine Rechtsdurchsetzung schwermacht. Selbiges gilt für die Kann-Bestimmungen im Gesetz. In dem Gesetzesentwurf gehe es mehr um paternalistische Fürsorge als um soziale Grundrechte, kritisiert Martin Schenk von der Armutskonferenz.
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