Wort zum Sonntag
„Einen Handysender im Inneren eines Kirchturms anzubringen, stellte bisher für Pfarren einen finanziellen Anreiz dar. Für die Einmietung zahlten die Mobilfunkbetreiber bis zu 4.000 Euro jährlich auf das Pfarrkonto ein“, schrieb die Kirchenzeitung im März 2005.
In einer Novellierung der Richtlinien für die Errichtung von Mobilfunkanlagen auf und in kirchlichen Gebäuden sprach die Diözese Linz damals jedoch ein generelles Verbot für Neuinstallationen aus. Als gewichtigstes Argument für das Verbot von Handysendern auf und in sakralen Gebäuden sah die Diözese deren Selbstverständnis als Gotteshäuser und Orte des Gebets.
Ein Kirchturm stehe für das „Heilige, Unverfügbare, das keinen privatwirtschaftlichen Zwecken dient, sondern allein in seiner gemeinnützigen Funktion für Gott und Menschen aufgeht“, kommentierte Michael Rosenberger, Umweltsprecher der Diözese Linz. Die Symbolfunktion von Kirchen und Kirchtürmen solle unter keinen Umständen geschmälert werden. Die im Zusammenhang mit der Errichtung von Handymasten häufig geäußerten gesundheitlichen Bedenken waren für die Diözese zwar ernst zu nehmend, aber nicht maßgeblich für das Verbot.
Pfarren, die bereits einen Handysender im Kirchturm angebracht hatten, riet die Diözese, den Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber ehestmöglich zu kündigen und anschließend die Anlagen zu entfernen. Sollten sich im Pfarrgemeinderat jedoch mindestens zwei Drittel für den Fortbestand des Vertrages aussprechen, so konnte der Sender im Sakralgebäude verbleiben – wenn alle diözesanen Auflagen erfüllt waren.
Die Entscheidung der Diözese war nicht unumstritten. In Pfarrkirchen bei Bad Hall etwa, wo der Pfarrgemeinderat nach intensiven Diskussionen für eine Errichtung gestimmt hatte, war man über das nachträgliche Verbot der Diözese empört, berichtete die Kirchenzeitung.
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