Es war eine der letzten Initiativen, die Kardinal Franz König gesetzt hat: Sein Appell an die Parlamentsparteien, dafür zu sorgen, dass in Österreich „die Menschen an der Hand eines anderen und nicht durch die Hand eines anderen sterben“ (können), mündete vor zehn Jahren in einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag – gegen Euthanasie (Tötung auf Verlangen) und für den flächendeckenden Ausbau der Hospizbetreuung und der Palliativmedizin. Vieles ist seither geschehen – auch dank des großen Einsatzes vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen und kirchlicher Einrichtungen (Caritas, Orden u. a.). Doch noch immer ist die Begleitung von Menschen an ihrem Lebensende – ob zuhause, im Spital oder im Pflegewohnhaus – längst nicht für alle zugänglich oder leistbar. Ein Grund dafür liegt darin, dass sich Bund und Länder, Sozial- und Gesundheitspolitik bisher nicht darauf einigen konnten, wer für die Finanzierung der Hospiz- und Palliativbetreuung zuständig ist. Noch immer sind Einrichtungen, die in diesem Bereich tätig sind, auf Spenden angewiesen, um die notwendigen Einrichtungen zu schaffen oder Finanzschwächeren ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Man mag darüber streiten, ob es sinnvoll ist, ein Verbot der Euthanasie (Tötung auf Verlangen) in der Verfassung zu verankern, wie das jetzt eine Privatinitiative mit Unterstützung der Bischofskonferenz zu erreichen versucht. Unbestritten ist jedoch: Die beste Prävention ist eine medizinisch und menschlich gute Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen. Das sicherzustellen ist der eigentliche Test, ob die Politik zu ihrem Wort steht.