Der Volksmund – oft klüger als die gesammelte Weisheit der Universitätsfakultäten – sagt lapidar: „Wer Fett übrig hat, schmiere des Nachbars Wagen.“ Nur, wer hat heute etwas übrig? Wer ist mein Nachbar, meine Nachbarin? Warum soll ich gerade deren Wagen schmieren? Wer wird es mir danken? Und: Wer schmiert meinen Wagen?Die Rechtsstreitigkeiten unter Nachbarn – so habe ich mir aus berufenem Mund sagen lassen – gehören mit zu den unangenehmsten und dunkelsten Seiten des Richterberufs. Da wächst die Rose hinüber und der Kirschbaum herüber. Im selben Maß entwickelt sich der gesunde Menschenverstand zurück. Das vertraute „Du“ wechselt zum kalten „Sie“. Dann tauscht man giftige Blicke, schließlich verkehrt man schriftlich über Anwälte. Gewinner ist meist keiner. Die Opfer sind neben dem Seelenfrieden und dem gesunden Menschenverstand so unschuldige Geschöpfe wie Tannenbäume, Lorbeerbüsche, Kletterrosen, Maulwürfe, Wühlmäuse und andere Haustiere. Schon als Kind hörte ich folgende Anekdote: Zwei Schwaben sehen eine eklige Kröte. Der eine meint zum anderen: „Wenn du die Krott frisssch, geb ich dir zwanzich Mark.“ Der andere würgt die Kröte hinunter. Wenig später sehen die beiden eine zweite Kröte. Der geplagte, nun um zwanzig Mark reichere Schwabe bietet seinerseits an: „Ond i geb dir die zwanzich Mark retour, wenn du dui Krott frisssch.“ Da den einen die verlorenen zwanzig Mark „arg kränket“, schluckt er die Kröte nun seinerseits und erhält die zwanzig Mark wieder zurück. Schweigend gehen sie nebeneinander ein Stück wegs. Plötzlich bleibt der eine stehen und sagt zum anderen: „Zu was hen mir jetzt boide eigentlich a Krott g´fressa?“Aus: Gerhard Engelsberger, Wunde Seele aufrechter Gang. Abendspaziergänge mit Gott. Kreuz Verlag 1998, 182 öS.