Papst Johannes Paul II.: Wer keine Wallfahrt machen kann, sollte gute Werke tun
Ausgabe: 2000/02, Ablass, Papst, Luther
12.01.2000
- Martin Kranzl-Greinecker
In Geschichte und Gegenwart ist Ablass ein umstrittenes Thema. Doch die katholische Kirche hält daran fest.
Einer großer Streitpunkte der Reformation Martin Luthers war der damalige schwunghafte Handel der Kirche mit Ablässen. Gegen Geld konnten Gläubige ihr eigenes Seelenheil und das von Verstorbenen erwerben. Im Hintergrund steht die Überzeugung der Kirche, dass in der Beichte zwar Sünden an sich, nicht aber Folgen der Sünde (z. B. das durch eine Lüge vergiftete Klima) getilgt werden. Diese Sündenfolgen werden durch die Neuorientierung des Lebens (etwa bei einer Wallfahrt oder beim Sakramentenempfang) und durch die geistliche Mithilfe der Kirche gemindert oder ganz „abgelassen“. Dieses, für viele Katholiken schwer verständliche Geschehen ist mit Ablass gemeint.
Jubiläumsablass im Hl. Jahr
Zu jedem Heiligen Jahr, das seit 1300 alle hundert Jahre und seit dem 16. Jahrhundert meist alle 25 Jahre begangen wird, werden auf Anweisung des Papstes besondere vollkommene Ablässe gewährt. Im Normalfall sind diese an Wallfahrten zu großen Pilgerorten (Rom, Hl. Land) gebunden, sie sind aber ebenso in bestimmten Kirchen der engeren Umgebung (siehe unten) nach dem Empfang von Bußsakrament und Eucharistie wirksam. Auch durch Fasten oder gute Werke (z. B. caritative Spenden) ist Ablass zu erlangen.Sehr aktuelle Themen berührt Papst Johannes Paul II. in der Verkündigungsbulle zum Hl. Jahr 2000, indem er den Ablass-Bedingungen das Engagement für Menschen in Not hinzufügt. Wörtlich erwähnt werden Kinder und Jugendliche in Not, alte Menschen oder Ausländer/innen auf der Suche nach einem besseren Leben.
Stichwort Ablass …
… ist – laut Kirchenrecht – „der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend gestimmte Gläubige unter gewissen Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi verwaltet.“– „Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden,“ vorausgesetzt er ist getauft und nicht exkommuniziert.
Ablasskirchen für das Heilige Jahr 2000 in der Diözese Linz
Maria-Empfängnis-Dom Linz; die Basiliken Linz-Pöstlingberg, St. Laurenz in Enns-Lorch, St. Florian b. Linz und Maria Puchheim in Attnang.
Die Wallfahrtskirchen Attersee, Lauffen, Maria Schmolln, Schardenberg-Fronwald, Maria Trost in Rohrbach-Berg, Bründlkirche in Bad Leonfelden,St. Leonhard b. Freistadt, Stiftskirche Waldhausen, Frauenstein, Maria Neustift, Adlwang, Bad Schallerbach, Maria Scharten.
Außerdem alle Pfarrkirchen, die ein Marien-Patrozinium haben. Dazu die Kirchen Maria Schöndorf in Vöcklabruck, Maria Schauersberg (Thalheim b. Wels), Marienkirche Niederzirking (Pfarre Ried/Riedmark), Marienkirche (früher Vorstadtpfarrkirche) Wels, Marienkirche in Steyr sowie die Stiftskirchen Schlägl und Engelszell. Weiters gelten als Ablasskirchen solche, die der Heiligsten Dreifaltigkeit geweiht sind: Andrichsfurt, Heiligenberg, Linz-Hlgst. Dreifaltigkeit, Obertraun und Stadl-Paura.