Organisierte Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland künftig verboten.
Ausgabe: 2015/45, Suizid, Sterbehilfe
10.11.2015
Nach zweijähriger Debatte entschied der Bundestag in Berlin am Freitag mit breiter Mehrheit ein Gesetz, das geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Nahestehende Personen sind von der Strafandrohung ausgenommen. In einer ebenso nachdenklichen wie leidenschaftlichen dreistündigen Debatte führten Gegner einer Strafbarkeit das Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens ins Feld und warnten vor einer Kriminalisierung der Ärzte. Befürworter des Verbots verwiesen auf den Schutzauftrag des Grundgesetzes und warnten vor wachsendem Druck auf Schwerkranke, Alte und Depressive bei einem Regelangebot von Beihilfe. In dieser ethisch brisanten Frage gab es keinen „Fraktionszwang“. Erstmals fand auch eine Orientierungsdebatte vor dem Gesetzgebungsverfahren statt. Anlass der neuen Debatte, die bereits in der vergangenen Wahlperiode begonnen hatte, war der Hamburger Roger Kusch, der mit seinem Verein Sterbehilfe Deutschland gewerbsmäßig Suizidhilfe anbot und ausübte. Diese hätte nach FDP-Plänen unter Strafe gestellt werden sollen, der damalige Entwurf ging Union und Bundesärztekammern aber nicht weit genug. Man wollte auch diejenigen treffen, die zwar organisiert handeln, nicht aber unbedingt Gewinn erzielen wollen. Mit dem nunmehrigen Bundestagsentscheid ist „Sterbehilfe Deutschland“ künftig untersagt.