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Sterbebegleitung und Schmerzmedizin

Die Antwort der Parteichefs auf die Frage von Bischof Kothgasser
Ausgabe: 2002/44, Hospiz, Schmerzmedizin, Sterbebegleitung
29.10.2002
Österreich hat mit der Einführung der Familienhospizkarenz einen wichtigen Schritt zu einer humanen Sterbebegleitung getan. Noch immer fehlt eine Karenzgeldregelung, damit auch Einkommensschwache ihre sterbenden Angehörigen begleiten können. Welche Regelung schlagen Sie vor? Was wollen Sie tun, um die Hospizarbeit und palliative (schmerzlindernde) Medizin auszubauen und stärker im Gesundheits- und Pflegebereich zu integrieren?

Dr. Wolfgang Schüssel: Im Zuge der Umsetzung der Familienhospiz-Karenz wurde selbstverständlich auch eine finanzielle Absicherung – gerade in Notlagen – geregelt: Familien, die durch die Inanspruchnahme der Familienhospiz-Karenz in Not geraten, können entsprechend den einschlägigen Bestimmungen Geldaushilfen aus dem Familienhärteausgleichsfonds im Sozialministerium erhalten. Außerdem erhält der/die zu Begleitende während der Zeit der Sterbebegleitung automatisch – also ohne ärztliche Kontrolle – Pflegegeld der Stufe 3 (413,50 Euro/Monat), wenn kein Pflegegeldbezug einer höheren Stufe vorliegt. Wird bereits Pflegegeld der Stufe 3 bezogen, so wird dies automatisch auf Stufe 4 erhöht.Wir werden in den nächsten Jahren eine grundlegende Reform der Ausbildung aller Pflegeberufe vornehmen, in der selbstverständlich die Hospizarbeit breite Berücksichtigung finden wird.

Dr. Alfred Gusenbauer: Die Familienhospiz-Karenz ist eine sehr wichtige Maßnahme, um Familien in der schwersten Situation, die denkbar ist – wenn ein Familienmitglied stirbt –, zusammenzuhalten. Daher haben wir Sozialdemokraten im Parlament auch den Antrag gestellt, dass von dieser Möglichkeit auch wirklich Gebrauch gemacht werden kann: Wir wollen, dass neben dem Recht auf Karenzierung auch ein Recht auf Einkommensersatz für die Menschen besteht, die sterbende Angehörige pflegen.Zur Frage Hospizarbeit: Im Gesundheitswesen muss flächendeckend eine menschenwürdige geriatrische Versorgung sichergestellt werden. Ein sehr wichtiger Punkt in der Betreuung von Sterbenden sind Schmerz vermeidende Behandlungen; in der Palliativmedizin gibt es derzeit noch Defizite, die behoben werden sollen.

Dr. Alexander Van der Bellen: Die Hospizkarenz ist unbedingt mit einer existentiellen Absicherung der Pflegenden zu verbinden, um zu verhindern, dass sich eine solche Karenzzeit nur reiche Menschen leisten können. Die Finanzierung sollte analog der Baby-Karenz erfolgen.Auch ein klares Recht auf Rückkehr in den Beruf sollte normiert werden, damit Menschen, die Hospizkarenz in Anspruch genommen haben, nicht aus diesem Grund gekündigt werden können.Um die Hospizarbeit im Gesundheits- und Pflegebereich stärker zu integrieren und auszubauen, ist nach einem Stufenplan vorzugehen. Fachleute aus Hospizbewegung und Palliativmedizin sind zu beauftragen, bundesweit Aus- und Weiterbildungsmodelle auf Basis bereits bewährter Lehrgänge auszubauen. Weiters dringlich sind Modellprojekte in allen Bundesländern, die den Hospizgedanken in die Einrichtungen der Geriatrie integrieren. Außerdem ist die Palliativmedizin in den Studienplan für Humanmedizin einzubinden. Dazu sind an den drei Universitätskliniken Professuren für Palliativmedizin einzurichten (derzeit keine).

Mathias Reichhold: Die derzeitige Regelung für Familienhospizkarenz sieht einen bedingten Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf Herabsetzung oder Änderung der Normalarbeitszeit bzw. auf völlige Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes vor. Gleichzeitig bleiben die Betroffenen kranken- und pensionsversicherungsrechtlich abgesichert. Bei völliger Freistellung übernimmt die Arbeitslosenversicherung die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pensionsversicherung. Fällt ein Arbeitnehmer bei herabgesetzter Arbeitszeit mit seinem Gehalt unter den Ausgleichszulagenrichtsatz (630 Euro), werden die Sozialversicherungsbeiträge auf diesen aufgestockt. Finanzielle Unterstützung gibt es auch aus dem Familienhärtefonds und über das Pflegegeld.
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