Fallbeispiel: Wie schon so oft hatten Martin und Johanna nach einem Streit für einige Tage „Sendepause“. Auch wenn beide das nicht wollten, sind sie erneut in die Negativspirale gegenseitiger Vorwürfe geraten, die in dem Streit darüber gipfelte, welche Vorwürfe von wem berechtigter sind. Mit bestrafendem Schweigen sind sie wieder einmal auseinander gegangen.
Dass es in Beziehungen zu Konflikten kommt, ist normal, denn Überzeugungen, Meinungen, Bedürfnisse und Wünsche von Personen, die miteinander zu tun haben, stimmen nicht immer überein und können nicht einfach auf einen Nenner gebracht werden. Konflikte sind demnach auch nicht gleich das Zeichen einer schlechten Beziehung. Wie Martin und Johanna rutschen viele Paare bei Meinungsverschiedenheiten in Vorwürfe ab. Diese werden oft mit verallgemeinernden negativen Bemerkungen über den Charakter oder die Persönlichkeit des Partners gekoppelt und führen leicht zu Abwertung und Verurteilung des anderen. Dies kränkt und verletzt. Auslösend dafür sind häufig Kleinigkeiten. Eine Beschwerde über ein bestimmtes Verhalten des Partners kann durchaus berechtigt sein. Zwischen Beschwerde und Vorwurf zu unterscheiden, könnte im Konflikt hilfreich sein. Statt vorwurfsvoll zu sagen: „Immer bist du ...“, hieße die Beschwerde z. B.: „Ich habe mich heute nicht beachtet gefühlt ...“. Für Martin und Johanna könnte eine weitere Ausstiegshilfe aus der Negativspirale sein, dass sie alte Verletzungen ruhen lassen, sie also nicht mehr hervorholen und einander aufrechnen oder gar als Waffe einsetzen. Zum Verzeihen von Kränkungen und Verletzungen, die Partner einander zufügen, ist wie bei aller Schuld eine klare Entscheidung zum Verzeihen notwendig. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Schuld, sondern die Person, der vergeben wird. Vergeben heißt nicht einfach vergessen, heißt auch nicht eine Verletzung verneinen. Um vergeben zu können, muss zuerst klar anerkannt und eingestanden werden, was es an Schuld zu vergeben gilt. Erst wenn Schuld benannt und angenommen ist, kann sich der Gekränkte entscheiden, dem „Täter“ zu vergeben. Nehmen die Partner ihre Beziehung ernst, braucht es für eine Verletzung (auch nach der Vergebung) mindestens fünf positive Zuwendungen, damit wieder ein Ausgleich geschaffen ist.