Der Wahlkampf für die Nationalratswahl vom 24. November ist eröffnet. Die Kirchenzeitung hat die Bischöfe von Linz, Innsbruck und Feldkirch eingeladen, den Vorsitzenden der im Nationalrat vertretenen Parteien Fragen zu stellen. Ab dieser Ausgabe veröffentlichen wir – als Orientierungshilfe für die Wahl – die Anworten.
Caritas-Bischof Alois Kothgasser (Innsbruck) fragt in dieser Ausgabe unter anderem nach den Vorschlägen der Parteien für eine menschengerechte Reform des Asylwesens und was sie gegen die Verarmungsgefahr tun wollen. Bischof Kothgasser hatte letzte Woche in Linz sehr stark auf „menschliche Lösungen“ in diesen Fragen gedrängt. „Die erste Rücksicht, die wir nehmen müssen, ist der Mensch, der in Not ist“, betonte Kothgasser nach einer Konferenz der Caritas-Direktoren. Wegen ihrer Not dürften Flüchtlinge nicht „bekämpft oder kriminalisiert“ werden. Es müsste vielmehr nach den Ursachen gesucht werden.
Die Armut bekämpfen
Die Antworten der Parteichefs auf die Frage von Bischof Kothgasser
In Österreich gibt es über 300.000 arme und rund 700.000 von Armut bedrohte Menschen. Nach Einschätzung der EU sind die Maßnahmen Österreichs zur Armutsbekämpfung ungenügend. Was sind Ihrer Meinung nach die nächsten notwendigen Schritte gegen die Armut und die Verarmungsgefahr ?
Wolfgang Schüssel: Der Vorrang für Beschäftigungspolitik, persönliche und berufliche Qualifizierung und eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik sichern eigenes Einkommen durch Arbeit – das ist ein Grundpfeiler unserer Politik der Armutsvorbeugung. Die ÖVP strebt daher Vollbeschäftigung in Österreich an und wird darüber hinaus Einkommen in Höhe bis 1000 Euro pro Monat steuerfrei stellen.Weiters sind wir der Auffassung, dass jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin für Vollzeitarbeit ein Mindestlohn von 1000 Euro im Monat zustehen soll. Wir fordern daher die Sozialpartner auf, entsprechende Bestimmungen in den Kollektivverträgen zu verankern. Dabei soll sichergestellt werden, dass in sensiblen Branchen die Arbeitsplätze gesichert bleiben.Wir wollen für jeden, der es braucht, eine Existenzsicherung garantieren. Wer zur Leistung nicht oder nicht mehr fähig ist oder z. B. durch eine familiäre Krise in eine finanzielle Notlage geraten ist, hat Anspruch auf diese Hilfe auf Existenzsicherung ohne Rücksicht auf die Ursache. Wir werden gemeinsam mit den Ländern Initiativen ergreifen, um Sozialhilfe und Notstandshilfe zusammenzuführen, damit existenzsichernde Einkommensersatzleistungen nach dem One-Desk-Prinzip von einer Stelle ausbezahlt werden (z. B. bei der Bezirkshauptmannschaft).
Alfred Gusenbauer: Es ist tatsächlich dringend geboten, das österreichische Sozialsystem armutsfest zu machen. Wir wollen das Problem mit einer grundlegenden Reform der Sozialhilfe in den Griff kriegen. Im Rahmen einer bedarfsorientierten Grundsicherung soll die Sozialhilfe bundesweit einheitlich geregelt werden. Das heißt: einheitliche Leistungen und vor allem ein Rechtsanspruch für die Betroffenen. Unser Modell geht von einer Geldleistung in existenzsichernder Höhe aus. Richtwert ist hier der Ausgleichszulagenrichtsatz (600 Euro für Einzelperson, 870 für Paare Anm. d. Red.). Unser Modell sieht neben der Geldleistung – und das ist in dieser Form neu – die sozialarbeiterische Betreuung von Menschen vor, welche die Grundsicherung in Anspruch nehmen. So soll Hilfe und Aktivierung bei spezifischen Problemen wie Arbeitssuche, Schuldnerberatung etc. angeboten werden. Außerdem geht es uns auch darum, Armut zu enttabuisieren. Man weiß, dass viele Menschen, die eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe hätten, keine Sozialhilfe beanspruchen. Unser Modell sieht nun vor, dass die bürokratischen Abläufe und Zuständigkeiten vereinfacht werden: alle Anliegen sollen an einer einzigen Stelle abgewickelt werden können. Entwürdigende Behördenwege und willkürliche Entscheidungen sollen der Vergangenheit angehören. Aber abseits von der Bekämpfung unmittelbarer und akuter Armut müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass der wichtigste Ansatz in der Vermeidung von Armut liegt. Das heißt: Alle Menschen müssen faire Chancen auf Bildung und Arbeit bekommen.
Alexander Van der Bellen: Den strukturellen Problemen im österreichischen sozialen Sicherungssystem muss auch mit strukturellen Maßnahmen begegnet werden. Dazu gehört sicherlich als eine der wichtigsten Maßnahmen eine bedarfsorientierte Grundsicherung, welche neben der finanziellen Mindestsicherung in allen Lebenslagen auch eine infrastrukturelle Grundsicherung (Gesundheit, Bildung etc.) beinhaltet. Wesentliche Bestandteile müssen u. a. sein: eine individuelle Mindestsicherung im Alter; eine finanzielle Sockelung aller Einkommensersatzleistungen, egal ob aus der Arbeitslosenversicherung oder der Sozialhilfe (Existenzsicherung, vgl. Ausgleichszulagenrichtsatz) sowie ein Anspruch auf Qualifizierung.
Mathias Reichhold: Zur Bekämpfung der Armut und zur Forcierung der sozialen Gerechtigkeit plant die FPÖ insbesondere folgende Maßnahmen: Die Vereinheitlichung der Qualitätsstandards und die Harmonisierung der geltenden Regelungen in der Sozialhilfe sowie die Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung durch Vernetzung der verschiedenen Sozialhilfesysteme der Länder im Interesse jener, die solidarische Hilfe wirklich benötigen.Außerdem verlangen wir die Anhebung der Mindestlöhne auf 1000 Euro. Denn über einer Viertelmillion unselbständig Vollerwerbstätige verdienen in Österreich immer noch weniger und sind somit besonders armutsgefährdet. Diese Reformen erfüllen den Grundsatz des FPÖ-Programms, in welchem Solidarität verstanden wird als Pflicht der Gemeinschaft, Schwachen und Bedürftigen zu helfen.