Bei der Einführung der „Fristenregelung“ wurde eine Reihe flankierender Maßnahmen (Ausbau der Konfliktberatung, Trennung von Beratung und Abtreibungsarzt, Studien u. v. a.) versprochen. Umgesetzt wurde davon wenig. Was wollen Sie zur Verminderung der Abtreibungen tun?
Wolfgang Schüssel: Christliche Werte und die Achtung vor der Würde des Lebens sind die Grundlage unserer Arbeit. Wir haben uneingeschränkte Achtung vor dem ungeborenen Leben und lehnen Abtreibung als eine Methode der Geburtenregelung ab. In der strafrechtlichen Verfolgung betroffener Frauen sehen wir jedoch keine geeignete Lösung.
Unser Ziel ist es, Mut zum Kind zu machen. Das „Kindergeld für alle“ ist ein erster sehr erfolgreicher Schritt in diese Richtung: Seit seiner Einführung am 1. Jänner 2002 ist auch wieder ein leichter Geburtenanstieg sichtbar. Die Erhöhung der Familienbeihilfe, die besseren Zuverdienstgrenzen, die Teilzeitregelungen für junge Mütter sind weitere Meilensteine. Wir setzen uns auch für eine steuerliche Verbesserung für Familien (z. B. Absetzbarkeit der Haushaltshilfe) und für eine Erleichterung bei Adoptionen ein.
Alfred Gusenbauer: Alle Untersuchungen zu den Abtreibungsgründen (wie die der Wiener Frauengesundheitsbeauftragten) und Erfahrungen zu diesem Bereich ergeben dasselbe Bild: Die beste Verhinderung von Abtreibung ist erstens die Aufklärung der Menschen über geeignete Verhütungsmittel, am besten bereits in der Schule. Und zweitens die Gratisabgabe von Verhütungsmitteln für bestimmte benachteiligte Gruppen sowie ein allgemein besserer Zugang zu den Verhütungsmitteln und eine kostenäquivalente Preisgestaltung. Priorität hat natürlich Prävention, Aufklärung und Verhütung, aber: Jede Frau sollte ein Recht auf Abtreibung haben. Legalisierung heißt nicht Förderung. Abtreibung hat es immer gegeben – durch die Illegalität war und ist sie gesundheitsgefährdend. Die SPÖ setzt sich daher dafür ein, dass es in allen Bundesländern möglich ist, in Landeskliniken eine Abtreibung durchzuführen, oder dass eine entsprechende Versorgung durch andere Institutionen – auf Wunsch anonym und jedenfalls ungestört – gewährleistet ist.
Herbert Haupt: Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches steht derzeit nicht zur Diskussion, da nach allgemeiner Einschätzung der einmal erzielte Konsens nicht in Frage gestellt werden soll. Auf Basis dieser Rechtslage liegt die Entscheidung, ob eine Schwangerschaft auf Grund einer für sie schweren Konfliktsituation durch eine Abtreibung beendet werden soll, allein bei der betroffenen Frau. In diesem Zusammenhang muss die Politik die von verschiedenen Seiten vorgebrachte Kritik, dass die Beratungssituation von Schwangeren – zumal im Zusammenhang mit einem Abbruch – gar nicht optimal ist, ernster nehmen.
Alexander Van der Bellen: Unser Ansatz in dieser Frage ist es, den Schwerpunkt auf die Vermeidung ungewollter Schwangerschaften zu legen. Das heißt, wir treten für eine offenere Sexualerziehung in den Schulen ein, für mehr Sexualberatungsstellen für Jugendliche, für Gratis-Verhütungsmittel und weitere Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften.
Im Falle einer ungewollten Schwangerschaft vertreten wir die Meinung, dass alle die Schwangerschaft betreffenden Entscheidungen bei der schwangeren Frau liegen müssen. Damit diese Entscheidungen wohlüberlegt getroffen werden können, treten wir dafür ein, dass das Informations- und Beratungsangebot deutlich ausgebaut und verbessert wird.
Schwangeren Frauen müssen aber beide Möglichkeiten offen stehen: Es müssen entsprechende Unterstützungen (vor allem finanzielle) geboten werden, wenn sich Frauen für das Kind entscheiden, ebenso aber die Möglichkeit, in örtlicher Nähe und in professioneller Weise gratis einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Wobei es sicherlich zentral ist, entsprechende soziale Bedingungen zu schaffen, damit Eltern mit einem Kind gut leben können. Deshalb fordern wir u. a. eine bedarfsorientierte Grundsicherung, den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflichten.