Bestimmte Gruppen drängen auf eine rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit Ehepaaren. Wie ist Ihre Position dazu?
Wolfgang Schüssel: Für die ÖVP steht der Mensch mit seiner Würde im Mittelpunkt der Politik. Wir treten daher aktiv für die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierungen, sei es aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ein. Es ist daher auch unser vorrangiges Ziel, die EU-Richtlinien zur Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft sowie für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf entsprechend umzusetzen.
Alfred Gusenbauer: Die SPÖ setzt sich für die rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ein und fordert die Gleichstellung bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften sowie die Möglichkeit einer standesamtlich „eingetragenen Partnerschaft“. Darüber hinaus treten wir auch für die Beseitigung aller anderen Diskriminierungen, z. B. im Opferfürsorgegesetz, ein.
Alexander Van der Bellen: Vielfalt braucht gleiche Rechte. Noch immer können nicht alle Menschen gemeinsam mit ihren Lebenspartner/-innen in Mietverträge eintreten, bei Adoptionen Sorgerechte für Kinder des/der Partner/-in übernehmen oder Erbschaften antreten. Politik hat jedoch Menschen, und nicht eine bestimmte Form von Zusammenleben zu fördern. Vor dem Staat sind alle Partnerschaften – egal ob homo- oder heterosexuell – gleichzustellen. Partnerschaften müssen staatlich registriert werden können. Lesbische und schwule Paare haben – wenn sie es wollen – jene Rechte zu erhalten, die für heterosexuelle Partnerschaften selbstverständlich sind.
Herbert Haupt: Aus Sicht der Freiheitlichen ist die Familie, geprägt durch die gegenseitige Verantwortung der Generationen und der Partner zueinander, wichtigste soziale Grundlage der Gesellschaft. Die Familie beruht auf einer Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren besondere gesellschaftliche Anerkennung durch das Institut der Ehe ausgedrückt ist. Durch das Kind wird diese Lebensgemeinschaft zur Familie. Auch die Lebensgemeinschaft eines allein erziehenden Elternteiles mit Kind ist als Familie anzusehen. Bestrebungen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften Familien gleichzustellen, werden von uns abgelehnt.