In der Biomedizin steht eine Reihe schwerwiegender Entscheidungen an. Soll Österreich die verbrauchende Embryonenforschung, Eingriffe in die menschlichen Keimbahnen, die Ausweitung der pränatalen Diagnostik (ohne entsprechende Beratung!) zulassen bzw. in der EU mitfördern?
Wolfgang Schüssel: Die rasant wachsende Bedeutung der Biomedizin macht es notwendig, uns intensiv mit deren Methoden und Auswirkungen auseinander zu setzen. Jede wissenschaftliche Grenzverschiebung wirft auch die ethische Frage nach den Grenzen des Dürfens auf. Deshalb habe ich im Bundeskanzleramt die Bioethik-Kommission zur Politik-Beratung eingerichtet. Was die verbrauchende Embryonenforschung angeht, sprechen wir uns gegen eine Lockerung bestehender gesetzlicher Bestimmungen (Verbot) aus. Deshalb haben wir uns auch gegen die Annahme des EU-Forschungsprogramms ausgesprochen, weil wir gegen eine Förderung der embryonalen Stammzellenforschung durch EU-Gelder sind. Man hat uns dafür als forschungsfeindlich angegriffen. Nun aber wird immer klarer, dass über adulte Stammzellen Erwachsener ähnliche Ergebnisse erzielt werden können.
Alfred Gusenbauer: Über die ethischen Fragen der Biomedizin ist der Diskussionsprozess noch im Gang. Derzeit gibt es in Österreich eine klare Gesetzeslage, die die verbrauchende Embryonenforschung verbietet. Deshalb stellt sich die Frage der Förderung nicht. Wir sind aber dafür, dass in allen Ethikkommissionen Vertreter/-innen der behinderten Menschen aufgenommen werden, damit auf ihre Anliegen Rücksicht genommen wird. Was die vorgeburtliche Diagnostik angeht, so ist die SPÖ der Ansicht, dass die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) mit anderen, bereits gegegeben Möglichkeiten, in gebotenen engen Grenzen, rechtlich gleichgestellt werden könnte. Der Umfang der PID ist in einem genauen Diagnosekatalog festzulegen. Dieser darf nur Kriterien enthalten, die bekannten klinischen Krankheitsbildern entsprechen (Verbot einer „Auslese“ nach Geschlecht etc.). Seriöse und ausgewogene Beratung muss sichergestellt werden.
Alexander Van der Bellen: Die Grünen haben sich immer für eine verstärkte und verpflichtende Verankerung ethischer Standards in der Forschungsförderung ausgesprochen. Deshalb begrüßen wir den Beschluss des EU-Ministerrates, die umstrittene verbrauchende Embryonenforschung bis 2004 nicht zu finanzieren, um dadurch eine tief gehende Auseinandersetzung mit der Problematik zu ermöglichen. Wir treten auch dafür ein, ethisch weniger umstrittene Forschungsrichtungen (z. B. adulte Stammzellenforschung) zu bevorzugen. Eingriffe in die menschliche Keimbahn untersagt die Europäische Menschenrechtskonvention. Veränderungen genetischer Informationen lehnen wir aufgrund des hohen Risikos ab.
Bei der Pränataldiagnostik treten wir klar dafür ein, dass die Entscheidung über Untersuchungen allein bei der ausreichend informierten Mutter bleibt. Eine sachliche, umfassende und nicht-direktive Information für schwangere Frauen betreffend Pränataldiagnostik, aber auch mögliche Behinderungen ihres Kindes sehen wir als ein zentrales Anliegen.
Herbert Haupt: Die FPÖ hat aktiv am Medizinfortpflanzungsgesetz und am Gentechnikgesetz mitgearbeitet. Darin ist das Verbot des Eingriffs in die menschliche Keimbahn verankert worden. Die Weiterverwendung der bei der erlaubten In-vitro-Befruchtung entstehenden überzähligen befruchteten Eizellen für Forschungszwecke müsste genau dokumentiert werden. Die pränatale Diagnostik bietet immer mehr Möglichkeiten der zuverlässigen Früherkennung von Mißbildungen und Erbkrankheiten. Angebote zur wahrheitsgemäßen Information und einfühlsamen Beratung sollten die selbständige Entscheidung der werdenden Mutter unterstützen.