Wien. In Zusammenhang mit den umstrittenen Richtlinien zur Bundesbetreuung von Asylwerbern gibt es einen ersten Rechtsspruch: eine einstweilige Verfügung ermöglicht es einer Familie aus Aserbaidschan, bis zur rechtskräftigen Entscheidung vom Bund betreut zu werden. „Das ist eine richtungsweisende Gerichtsentscheidung für Flüchtlinge und ein ganz klares Signal an den Innenminister“, sagte Heinz Patzelt. Für den Generalsekretär von amnesty international in Österreich kann es keine sachliche Rechtfertigung geben, „Asylwerber aus bestimmten Staaten einfach der Obdachlosigkeit preiszugeben“.